Bundespolizei verhindert Ausreise eines Dreijährigen
Von Rudolf Höser / Pressesprecher Bundespolizei Trier
Saarbrücken/ Flughafen Frankfurt-Hahn. Nimmt der Vater den dreijährigen Sohn mit nach Marokko oder bleibt er bei der Mutter in Deutschland?
Diese Frage beschäftige am Freitag, 23.01.2015, die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt-Hahn, das Amtsgericht Saarbrücken und das Jugendamt Saarbrücken. Bis zu der Entscheidung blieb das Kind im Gewahrsam der Bundespolizei.
Schon am Vormittag informierte der 54-jährige besorgte Großvater aus Neunkirchen die Bundespolizei. Er teilte mit, dass sein 28 Jahre alter Marokkanischer „noch“ Schwiergsohn beabsichtige, seinen dreijährigen Enkel mit nach Marokko zu nehmen und nicht wieder zurückzukehren. Damit sei die Kindsmutter, seine Tochter, nicht einverstanden. Die Mutter stehe in Verbindung mit ihrer Anwältin, die ein Eilverfahren über den Verbleib des Kindes beim Amtsgericht in Saarbrücken eingeleitet habe. Sie sei bald von Neunkirchen im Saarland auf dem Weg zum Flughafen Frankfurt-Hahn.
Am Nachmittag stand die abgestimmte Entscheidung zwischen Amtsgericht Saarbrücken und Jugendamt Saarbrücken fest: Das Kind bleibt bei der 26- jährigen deutschen Mutter. Der familiären Auseinandersetzung war ein Streit zwischen den Eheleuten vorausgegangen. Großvater, Mutter und Enkelkind konnten anschließend gemeinsam die Heimreise zurück in das Saarland antreten. Die Bundespolizei hatte erfolgreich die Kindesentziehung verhindert.
red.bpl.trier.