Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Heusweiler-Eiweiler. Zu einem Verkehrsunfall mit einem verletzten Kind kam es am Sonntagnachmittag, gegen 14:30 Uhr, in der Lebacher Straße. Zunächst befuhr ein 35-Jähriger mit seinem weißen Citroen die Lebacher Straße aus Heusweiler kommend in Richtung Lebach. In Höhe des Anwesens Nr. 18 stand ein 8-jähriges Kind mit seinem Fahrrad an der Lichtzeichenanlage. Zu diesem Zeitpunkt zeigte die LZA für den 35-Jährigen Rotlicht an. Nachdem der 35-Jährige die Haltelinie komplett überfahren hatte bremste er seinen Wagen bis zum Stillstand ab und fuhr dann rückwärts, um wieder vor die Haltelinie zu kommen. Dabei übersah er das Kind, das zu diesem Zeitpunkt die Straße berechtigt überquerte. Der 8-jährige Junge wurde von dem Wagen erfasst und viel mit seinem Fahrrad zu Boden. Durch den Unfall wurde das Kind leicht verletzt. Gegen den 35-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
text.polizei völklingen
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red.zbs / mp