Frist zur Antragstellung auf Hochwasser-Soforthilfen endet am 30. Juni
Beim Regionalverband Saarbrücken sind bisher über die Städte und Gemeinden 975 Anträge auf Soforthilfe von Bürgerinnen und Bürgern aus den vom Hochwasser betroffenen Gebieten eingegangen. 870 davon sind auch bereits bewilligt, sodass bisher rund 841.000 Euro ausgezahlt wurden. 45 Anträge sind aktuell noch in Bearbeitung und knapp 6 Prozent aller Anträge mussten abgelehnt werden, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Gründe hierfür waren zum Beispiel, dass es sich nicht um den Erstwohnsitz handelt oder die Gemeinde die Betroffenheit vom Hochwasser nicht bestätigen konnte.
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Mit den Soforthilfen haben das Land, die Kreise und Kommunen ein unbürokratisches Mittel zur Linderung der durch das extreme Pfingst-Hochwasser entstandenen Not geschaffen. Bis zu tausend Euro helfen den Menschen in den am schlimmsten betroffenen Gebieten, um zum Beispiel kaputte Geräte schnell zu ersetzen.“ Wer noch keinen Antrag auf Soforthilfe gestellt hat und die Voraussetzungen erfüllt, muss sich beeilen, da die Anträge bis 30. Juni in den Rathäusern der Städte und Gemeinden eingegangen sein müssen. Danach endet die Frist für die Soforthilfe, während die Anträge auf Finanzhilfen nach der Elementarschäden-Richtlinie noch bis Ende 2024 eingereicht werden können.
Von den bisher bearbeiteten Anträgen kamen mit 390 die meisten finanziellen Hilfegesuche aus der Landeshauptstadt Saarbrücken. 254 Anträge auf Soforthilfe kamen aus Völklingen, weitere 103 aus Püttlingen. An vierter Stelle liegt Heusweiler mit 61 Anträgen, gefolgt von Kleinblittersdorf mit 56 und Riegelsberg mit 46 Anträgen. Die restlichen 18 Anträge verteilen sich auf Großrosseln, Quierschied, Friedrichsthal und Sulzbach.
Auf Finanzhilfen nach der Elementarschäden-Richtlinie sind beim Regionalverband bisher 63 Anträge aus sieben verschiedenen Kommunen eingegangen, darunter auch elf von Unternehmen oder Vereinen. Die beantragten Fördermittel summieren sich bereits jetzt auf rund 1,6 Millionen Euro. Keiner dieser Anträge ist aber bisher vollständig, weshalb aktuell erst weitere Unterlagen und Belege von den Antragstellerinnen und Antragstellern nachgefordert werden müssen. Wenn die Anträge vollständig vorliegen, wird eine kommunale Schadenskommission eingerichtet, die dann über diese Anträge entscheiden wird. „Bei den weiterführenden Finanzhilfen wird es nicht so schnell gehen wie bei den Soforthilfen und hier bitte ich schon jetzt um etwas Geduld, da es sich um sehr komplexe Verfahren handelt“, so Gillo abschließend.
Quelle. Regionalverband Saarbrücken