Der 48-jährige Mann macht durch Zünden von Böllern auf sein Begehren aufmerksam
Völklingen. Am Montag gegen kam es in Völklingen in der Karl-Janssen-Straße zu einer Körperverletzung. Eine Frau sei ihrem Bekannten „aus Spaß“ in seiner Wohnung auf den Rücken gesprungen, als dieser im Bett gelegen habe. In der Folge habe dieser mit starken Rückenschmerzen durch den Rettungsdienst ins Knappschaftsklinikum Püttlingen verbracht werden müssen. Nachdem der 40-jährige aus der Klinik entlassen worden war suchte er gegen 23:55 Uhr die Anschrift seiner Bekannten in der Bismarckstraße auf. Beim Versuch, die Eingangstür aufzusperren, brach der Haustürschlüssel ab. Da die Wohnung seiner Bekannten nicht über eine funktionsfähige Klingel verfügte sah er sich gezwungen, diese durch das Zünden von Böllern auf sein Begehren aufmerksam zu machen. Nachdem die Ruhestörung bei der Polizei gemeldet worden war wurde dem Mann ein Platzverweis erteilt. Gegen die Frau wird wegen Körperverletzung, gegen den Mann wegen dem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.
text.polizei völklingen
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red.zbs