Die Staatsanwaltschaft klagt an wegen heimtückischen Mordes

Anklageerhebung wegen heimtückischen Mordes zum Nachteil des früheren Lebensgefährten Die Staatsanwaltschaft klagt an wegen heimtückischen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat im Verfahren 35 Js /19 gegen eine 57jährige Deutsche wegen heimtückischen Mordes gemäß § 211 StGB zum Nachteil ihres früheren Lebensgefährten Anklage zum Landgericht – Schwurgericht – in Saarbrücken erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll die Angeschuldigte am Abend des 07.02.2019 dem 46jährigen Tatopfer vor dessen krankengymnastischer Praxis in Püttlingen-Köllerbach aufgelauert haben. Als das Opfer die Praxis verlassen haben soll und mit dem Abschließen der Tür der Praxis befasst gewesen sein soll, soll die Angeschuldigte das Opfer angesprochen und unmittelbar mittels einer Pistole vier Schüsse auf das arg- und wehrlose Opfer abgegeben haben, um dieses zu töten. Dieses erlag auch entsprechend seinen Schussverletzungen. Anschließend ließ sich die Angeschuldigte noch am Tatort widerstandslos festnehmen. Sie befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft. Zum Tatvorwurf hat sich die Angeschuldigte nicht förmlich eingelassen. Allerdings räumte sie die Tat gesprächsweise gegenüber mehreren Polizeibeamten ein. Die Angeschuldigte und das Opfer waren bis zur Trennung in 2012 geraume Zeit miteinander liiert. Die Tatwaffe hatte die Angeschuldigte als Mitglied eines Schützenvereins legal im Besitz. Der Tatnachweis soll vor allem durch Zeugen und ein rechtsmedizinisches Gutachten geführt werden.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

text.staatsanwaltschaft saarbrücken
foto.zbs -blp
red.zbs