Vertrauensverhältnis darf nicht ausgenutzt werden
Zur regionalisierten Veröffentlichung der Studie des Pestel-Instituts zu Überstunden erklärt der Landesvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA Saar) und Landtagsabgeordnete Marc Speicher:
„Überstunden gehören im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu. Es ist Ausdruck des gegenseitigen Helfens, dass die allermeisten Arbeitnehmer bereit sind auch mal länger zu bleiben, um dem gemeinsamen Unternehmen zu dienen. Es darf aber auch nicht sein, dass laut der Studie die Hälfte der Überstunden unbezahlt bleiben. Arbeitgeber dürfen den guten Willen ihrer Mitarbeiter nicht ausnutzen und sie ohne Freizeitausgleich oder Überstundenentlohnung Überstunden leisten lassen. Man darf den guten Willen seiner Mitarbeiter nicht ausnutzen.
Wir alle profitieren beispielsweise in der Gastronomie oder dem Übernachtungsgewerbe von freundlichem, qualifizierten und geschultem Personal. Jeder Arbeitnehmer sollte in den Fällen, bei dem ihm Lohn oder Freizeit mutwillig und dauerhaft vorenthalten wird, Beratung bei der Gewerkschaft oder Arbeitskammer suchen und mutig seine Rechte wahrnehmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sitzen in einem Boot. Aber eine dauerhafte Schlagseite zu Lasten der Arbeitnehmer darf man sich nicht gefallen lassen.“
text.CDA Saar
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red.zbs