Anklage wegen tödlicher Messerattacke in Blieskastel

Einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein Anklage wegen tödlicher Messerattacke in Blieskastel

Gestern 16.07.2019, hat am Saarbrücker Landgericht (Schwurgericht) der Prozess gegen einen 32 Jahre alten Mann, wegen einer tödlichen Messerattacke begonnen. Er soll im Januar 31.01.2019 zwei Brüder mit einem Messer angegriffen haben. Einer der Brüder starb an den Verletzungen. Der Angeklagte wird von der Staatsanwaltschaft des Totschlags beschuldigt. Am 31.01.2019, gegen 21 : 40Uhr, begaben sich die beiden Brüder zu dem Wohnanwesen des Zeugen in die Saargemünder Str. in Blieskastel, um den sich dort befindlichen Angeschuldigten wegen eines vorangegangenen Streits zwischen diesem und der Schwester der Brüder, seiner damaligen Lebensgefährtin, zur Rede zu stellen. Die beiden Brüder wollten in dem Streit zwischen dem Angeklagten und ihrer Schwester schlichten. Der 32-Jährige wartete bereits auf die Brüder.

Laut Staatsanwaltschaft öffnete er den Brüdern die Tür und begann sofort unvermittelt, mit einem etwa ca. 20 Zentimeter langen Messer auf einen der Brüder einzustechen. Dieser wurde im Gesicht und den Bauchbereich verletzt.

Sodann kam es dann zu einem Gerangel zwischen allen Beteiligten, in dessen Verlauf der Angeschuldigte mindestens einen gezielten und wuchtigen Stich mutmaßlich bis zu drei tiefen Stiche mit dem oben bezeichneten Messer, gegen den Körper des Bruders ausführte und dieser von den Stichen tödlich verletzt wurde. Er verstarb noch am Tatort.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft, soll der Bruder den Angeklagten dann auf die Straße verfolgt haben, wo er jedoch zu Boden fiel. Der Angeklagte soll sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft daraufhin über den Bruder gebeugt haben, um erneut auf diesen einzustechen. Dieser konnte die Tat mit seinen Händen abwehren und das Messer fassen. Danach warf er das Messer weg. Bei dieser Abwehr erlitt er jedoch erhebliche Schnittwunden an den Händen.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft, soll der Angeklagte, den Tod der Angegriffenen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Daher wird er des Totschlags sowie versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung beschuldigt.

Anmerkung der Anklage: Der Angeklagte wird daher beschuldigt. Durch dieselbe Handlung in zwei Fällen, einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein, wobei es in einem Fall, beim Versuch blieb und durch dieselbe Handlung eine andere Person mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs und mittels einer das Leben gefährdeten Behandlung körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben strafbar als Totschlag in Tateinheit mit versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

text.zbs laut Anklage
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