Kassenärztliche Vereinigung Saarland lehnt flächendeckende Etablierung von Integrierten Notfallzentren (INZ) ab
Die Vertreterversammlung der KV Saarland lehnt die im Entwurf für ein Notfallgesetz geplante flächendeckende Etablierung von Integrierten Notfallzentren als Regelversorgung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ab. Der Entwurf sieht u.a. vor, den ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV und die zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser integriert in ein „Ein-Tresen-Prinzip“ als zentrale Anlaufstelle zu integrieren. Die im Saarland bereits erfolgreich umgesetzten bzw. laufenden Maßnahmen zur Strukturierung der Akut- und Notfallversorgung werden durch diesen Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung konterkariert. Aus Sicht der Vertreterversammlung der KV Saarland sollen sich die INZ am tatsächlichen Bedarf orientieren, d.h. gezielt dort etabliert werden, wo es notwendig erscheint. Für die Feststellung dieses Bedarfs sind die Kassenärztlichen Vereinigungen als Träger des ambulanten Sicherstellungsauftrages zuständig. Sie verfügen auch über die Zahlen zur ambulanten Inanspruchnahme. Gemeinsam mit den Partnern im saarländischen Gesundheitswesen ist die KV Saarland bereits dabei, auf Basis einer Situationsanalyse Szenarien zu erarbeiten, um angepasst den jeweiligen Bedarf zu decken. Die Schaffung eines dritten Sektors sei daher nicht notwendig und schafft nur zusätzliche Schnittstellenprobleme.
text.Kassenärztliche Vereinigung
foto.symbol
red.zbs