Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes hat mit aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenem Urteil vom heutigen Tag (Az.: 7 K 167/18) der Disziplinarklage des Landesverwaltungsamtes stattgegeben und dem ehemaligen Oberbürgermeister der Mittelstadt St. Ingbert das Ruhegehalt aberkannt. Gegenstand der Disziplinarklage war der gegenüber dem früheren Oberbürgermeister erhobene Vorwurf, sich des Dienstvergehens der Vorteilsnahme sowie der Untreue schuldig gemacht zu haben. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts sah in den Handlungen, die bereits Gegenstand einer rechtskräftig gewordenen strafgerichtlichen Verurteilung waren, vorsätzlich und schuldhaft begangene Dienstpflichtverletzungen, die aufgrund ihrer Schwere zu einer Aberkennung des Ruhegehalts führen mussten. Die persönlichen Verhältnisse des Ruhestandsbeamten sowie die sonst von ihm vorgetragenen Umstände rechtfertigten nach Ansicht der Kammer ein Absehen von der erkannten Disziplinarmaßnahme nicht.
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