Behörden sind vorbereitet und haben Maßnahmen im Umgang mit dem Virus abgestimmt
Angesichts der Ausbreitung des sogenannten Coronavirus in China und den USA haben die Gesundheitsbehörden in Deutschland und im Saarland entsprechende Vorkehrungen getroffen. In Deutschland ist das Virus zwar noch nicht aufgetreten, dennoch hat das Robert-Koch-Institut präventiv ein Screening zu Verdachtsabklärung und Maßnahmen erstellt. „Auch hier im Saarland sind wir aufgestellt und im Falle einer möglicherweise auftretenden Erkrankung können wir handeln,“ beruhigt Gesundheitsministerin Monika Bachmann. Sie sagt:,,Es gibt keinerlei Grund zur Verunsicherung!“
Zu den vorbeugenden Maßnahmen zählt die Unterbringung in einem Einzelzimmer, so lange der Patient noch nicht als bestätigter Fall beziehungsweise wahrscheinlicher Fall gewertet werden muss. Die Benutzung der entsprechenden persönlichen Schutzkleidung ist vorgeschrieben. Die Ministerin erklärt weiter: „Dieser erste Schritt kann von jedem Krankenhaus im Saarland realisiert werden. Für alle weiteren Schritte hat das Saarland einen Vertrag mit dem Land Hessen zur Mitbenutzung des sogenannten Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB) in Frankfurt am Main.“
Nach dem Flussschema ist bei respiratorischer Symptomatik also zunächst eine Patientenunterbringung im Einzelzimmer erforderlich. Als persönliche Schutzkleidung sind Schutzkittel, Handschuhe, Schutzbrille sowie Mund-Nasen-Schutz vorgesehen. Außerdem erfolgt umgehend eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt. Danach muss in Zusammenarbeit mit dem Labor eine Diagnose erfolgen.
Erst bei positivem Laborbefund handelt es sich um einen bestätigten Fall. Gegebenenfalls muss bei nicht vorliegender Diagnostik, aber Vorliegen einer Pneumonie und Kontakt zu einem bestätigten Fall von einem wahrscheinlichen Fall ausgegangen werden. In diesen Fällen beginnt eine Therapie – entsprechend der Schwere der Erkrankung. Der Patient ist gegebenenfalls in einem Isolierzimmer mit Vorraum und/oder Schleusenfunktion unterzubringen.
Hintergrund:
Das neuartige Coronavirus gehört wie das SARS-Virus zu den beta-Coronaviren. Es handelt sich um einzelsträngige, umhüllte RNA-Viren mit positiver Polarität, die grundsätzlich sowohl Tiere als auch Menschen infizieren können. Eine Mensch-Mensch-Übertragung ist grundsätzlich mögllich.
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