Ministerium für Gesundheit beantwortet Fragen

Hier beantworten wir die Fragen die euch heute bei der Hotline am meisten beschäftigen. Ministerium für Gesundheit beantwortet Fragen

1. Werden Kosmetik- und Nagelstudios geschlossen?
Nein, Kosmetik- und Nagelstudios werden nicht geschlossen, weil sie eine Dienstleistung anbieten.

2. Werden Fahrschulen geschlossen?
Auch Fahrschulen werden nicht geschlossen, weil sie ebenfalls eine Dienstleistung anbieten.

3. Werden Eiscafés geschlossen?
Nein, Eiscafés werden nicht geschlossen, weil sie ein Gastronomiebetrieb sind. Sie müssen aber einen Abstand zwischen den Gästen von mindestens zwei Metern gewährleitet und hierfür die Besucherzahlen gegebenenfalls reglementieren.

4. Werden Autohäuser geschlossen?
Autohäuser werden teilweise geschlossen. Die Werkstätten dürfen weiterhin offenbleiben, der Verkauf und der Kundenbereich müssen allerding geschlossen werden.

?? Außerdem gilt natürlich wie immer, bitte unbedingt die Hygienemaßnahmen und -hinweise beachten! ??

5. Wo kann ich mich testen lassen?
Wenn Sie ein begründeter Verdachtsfalls sind, d.h. Sie waren in einem Risikogebiet oder hatten Kontakt mit einem bestätigten Infektionsfall, ist zunächst ein telefonischer Kontakt zum Hausarzt erforderlich. Die Testung muss gezwungenermaßen von einem Arzt veranlasst werden. Danach wird der Hausarzt einen Überweisungsschein ausstellen, damit Sie in einem der Abstrichzentren getestet werden können. Der Überweisungsschein soll von einem gesunden Bekannten oder Verwandten abgeholt werden. Bitte nicht als Verdachtsfall selbst in die Praxen kommen!

Wir bitten die Saarländerinnen und Saarländer um Besonnenheit. Die an drei Orten im Saarland eingerichteten Abstrichzentren sollen nur von jenen Personen aufgesucht werden, die zuvor bei ihrem Hausarzt die Berechtigung für einen Abstrich bekommen haben und für die eine entsprechende Überweisung an das Abstrichzentrum vorliegt. Ein Abstrich ist in der Regel auch nur dann erforderlich, wenn bei dem Betroffenen Symptome wie Husten und Fieber vorliegen und ein Kontakt zu einem bestätigt am Coronavirus Erkrankten oder ein Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet stattgefunden hat. Beschwerdefreie Patienten werden an den Abstrichzentren nicht abgestrichen.

?? Bei diesen Maßnahmen handelt sich um den aktuellen Stand. Änderungen und weitere Maßnahmen sind mit Blick auf die weitere Entwicklung grundsätzlich immer möglich. Aktualisierungen werden selbstverständlich bekannt gegeben, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.??

text.ministerium für gesundheit
red.zbs / mp