Schalte mit der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten am 6. Mai 2020
„Glücklicherweise hat sich gezeigt, dass die Infektionszahlen auch mit den ersten Erleichterungen unserer Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie stabil geblieben sind. Es ist uns bisher gelungen, eine Überlastung und Überforderung unseres Gesundheitswesens zu vermeiden und damit die medizinische Versorgung jederzeit sicherzustellen – das verdanken wir in erster Linie dem vorbildlichen Verhalten, der Umsicht und Solidarität unserer Bürgerinnen und Bürger.
Durch dieses Verantwortungsbewusstsein ist es möglich, die Maßnahmen Schritt für Schritt wieder zurückzunehmen.
Die positive Entwicklung schafft uns in der nächsten Phase Raum für weitere Erleichterungen unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Einig sind wir uns aber, dass es beim weiteren Vorgehen klar definierte Werte braucht: Wenn die Zahl von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten wird, müssen wir regional wieder zu harten Maßnahmen zurückkehren.
In dieser neuen Phase kommt es jetzt darauf an, mit entsprechenden Schutzkonzepten auch stufenweise den Betrieb anderer Einrichtungen wieder zu ermöglichen. Gastronomie, Hotelgewerbe, Kinos, Sportstätten – auch dort brauchen die Betreiber und Beschäftigten eine Perspektive. Aber ich sage auch ganz deutlich: wir können nicht fast alle Wirtschaftsbereiche unter Auflagen wieder öffnen und dabei die berufstätigen Eltern außen vorlassen. Seit Wochen schon tragen viele Familien eine doppelte Last und müssen Arbeit und Kinderbetreuung gleichzeitig schultern. Es ist deshalb gut, dass die Notbetreuung jetzt konsequent erweitert wird hin zu einem eingeschränkten Regelbetrieb.
Was die Kontaktbeschränkungen angeht freue ich mich, dass sich unsere durch das Saarland vorgeschlagene Lösung bei den Regierungschefinnen und -chefs heute durchgesetzt hat: Angesichts der niedrigen Infektionszahlen wird der Aufenthalt im öffentlichen Raum deutschlandweit unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder einer weiteren Person möglich, sondern auch mit den Personen eines weiteren Haushalts. Das ist eine wichtige Grundlage für die verantwortungsvolle Öffnung der Gastronomie.“
text.staatskanzlei saarbrücken
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red.zbs / mp