Stadtrat wird über Bebauungsplan zu Globus entscheiden
Eine Prüfung nach der Sitzung des Haupt- und Personalausschuss hat ergeben, dass die Entscheidung zur Globus-Ansiedlung in Neunkirchen nicht auf den Ausschuss delegiert werden kann (§ 35 Nr. 12 KSVG, da Bebauungspläne in Satzungsform zu beschließen sind). Die Entscheidung des Haupt- und Personalausschusses kann nur eine Empfehlung für eine Stadtratsentscheidung sein, die noch herbeigeführt werden muss.Der Stadtrat hat in seiner Sitzung im März aufgrund der Corona-Pandemie den Ausschuss als seinen Vertreter eingesetzt. Trotz dieser Vertretungsregelung gibt es nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) Sachfragen – wie etwa Bebauungspläne als Satzungen – deren Entscheidung nur dem Stadtrat vorbehalten ist.Die Stadt Neunkirchen arbeitet bereits daran, kurzfristig eine Stadtratssitzung einzuberufen, um einen formal korrekten Beschluss herbeizuführen und damit weitestgehende Rechtssicherheit zu erlangen. Die Mehrheit der Fraktionen hat ihre Bereitschaft dazu signalisiert.
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red.zbs / mp