Der beste Gesundheitsschutz wäre die Auflösung des Lagers Lebach
Uni Bielefeld sowie Empfehlungen des UNHCR und des Robert-Koch-Instituts bestätigen Kritik des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V.
„Wir werden die Landesregierung nicht aus der Verantwortung entlassen. Der Weiterbetrieb des Ankerzentrums Lebach ist für die dort untergebrachten Menschen eine gesundheitliche und soziale Zumutung“, erklärte Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. anlässlich des UNO-Weltflüchtlingstags am 20. Juni. „Wegen der Corona-Pandemie sind im Saarland nach wie vor alle Großveranstaltungen untersagt. Zu Recht. Doch das Lager Lebach, wo immer noch rund Tausend Geflüchtete auf engstem Raum zusammenleben müssen, ist eine solche Veranstaltung in Permanenz.“ Der beste Gesundheitsschutz sei deshalb die Auflösung des Lagers Lebach.
Angesichts der Corona-Pandemie wächst die Kritik von Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl oder Wohlfahrtsverbänden wie dem Diakonischen Werk an der seit Jahren betriebenen Massenunterbringung von Geflüchteten. Eine Studie der Uni Bielefeld, sowie Empfehlungen des UNHCR und des Robert-Koch-Instituts bestätigen im Kern diese Kritik und stellen die Unterbringung von Geflüchteten in Sammellagern infrage.
http://asyl-saar.de/covid-19-in-aufnahmeeinrichtungen
„Das ideologische Festhalten an einer Politik der sozialen Ausgrenzung blockiert die Unterbringung aller Geflüchteten in den Kommunen“, so Peter Nobert abschließend. „Es war eine richtige Entscheidung von Innenminister Klaus Bouillon, besonders gefährdete Flüchtlinge zuerst im Gästehaus des Saarländischen Fußballverbands unterzubringen und sie nach einer Übergangsphase auf die Kommunen zu verteilen. Wer allerdings ernsthaft ein gesundheitliches Desaster im Ankerzentrum Lebach vermeiden will, muss diesen Weg konsequent weitergehen.“
Zum Hintergrund: Bereits mehrmals kritisierte der Saarländische Flüchtlingsrat in den letzten Wochen, dass Gesundheitsschutz und Massenlager à la Lager Lebach nicht kompatibel sind. Am 5. Mai stellte der Verein deswegen bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Strafanzeige gegen Innenminister Klaus Bouillon und andere und begründete dies mit Verstößen gegen die saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie der fahrlässigen Körperverletzung. https://tinyurl.com/ydymwemo
Seit 2001 findet der von der UNO ausgerufene Weltflüchtlingstag immer am 20. Juni statt. Der Tag soll daran erinnern, dass weltweit fast 80 Millionen Menschen auf der Flucht sind und dass kein Mensch freiwillig flieht. Doch statt Fluchtursachen zu bekämpfen, betreiben Deutschland und die EU in erster Linie eine Politik der Abschottung und Abschreckung gegenüber Flüchtlingen – mit fatalen Konsequenzen: Zehntausende im Mittelmeer ertrunkene Flüchtlinge seit dem Jahr 2000; unhaltbare gesundheitliche Zustände in den griechischen Elendslagern sowie gesellschaftliche Isolation und Trostlosigkeit in den deutschen Ankerzentren. Gerade im Verhältnis zu Geflüchteten zeigt sich sehr deutlich, ob menschenrechtliche Standards im Alltag einer Gesellschaft verankert und Ziel des politischen Handelns sind.
text.Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.
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red.zbs / mp