Weitere Schritte zur Verhinderung von Altersarmut sind aber notwendig
Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt, dass sich die Bundesregierung endlich und nach monatelangem Streit auf eine Grundrente ab 2021 geeinigt hat, für die eine gesonderte Antragstellung nicht notwendig ist. „Davon sollen nun bis zu 1,3 Millionen Menschen profitieren, oftmals Beschäftigte aus systemrelevanten Berufen und in den meisten Fällen Frauen, die am stärksten von Altersarmt betroffen sind. „Um trotz Grundrente die weitere Zunahme von Altersarmut zu verhindern, sind aber weitere Schritte zur Sicherung des Rentensystems notwendig. Schließlich kommen nicht alle auf 33 Versichertenjahre“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der der Arbeitskammer.
Zur Sicherung des Lebensstandards muss vor allem das Rentenniveau auf mindestens 50 Prozent angehoben werden. Außerdem müssen die Rentenabschläge für Erwerbsgeminderte gestrichen werden. Zudem fordert die Arbeitskammer weiterhin einen Anstieg des Mindestlohns auf wenigstens 13 Euro bis zum Jahr 2024.
Bezüglich der Grundrente hätte man aus Sicht der AK auf die Einkommensprüfung verzichten können. Immerhin soll diese per elektronischen Datenaustausch zwischen Rentenkasse und Finanzbehörden erfolgen. „Es ist bedauerlich, dass die technischen Voraussetzungen so viel Zeit in Anspruch nehmen, dass die Grundrente jetzt erst ab Juli 2021 sukzessive, aber immerhin rückwirkend zum Januar, gezahlt werden soll. Und grundsätzlich ist zu betonen: Die Bedürftigkeitsprüfung, die vorher diskutiert wurde, hätte sicherlich dazu geführt, dass viele aus Scham oder Unwissen abgeschreckt worden wären, die Grundsicherung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen“, so Caspar und weiter: „Wichtig und richtig ist auch, dass bei der abgespeckten Einkommensprüfung das Vermögen und der Immobilienbesitz nicht berücksichtigt werden.“
Zu begrüßen ist auch, dass eine Verbesserung durch die Grundrente mit der Einführung eines Freibetrages nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes zunichte gemacht werden soll.
Hintergrund: Was wurde beschlossen?
Der Begriff Grundrente ist etwas irreführend. Die Grundrente ist vielmehr ein – je nach Einzelfall unterschiedlich hoher – Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienern, die mindestens 33 Versichertenjahre durch Arbeit, Kindererziehung, Pflege oder wegen des Bezugs von Kranken- und Übergangsgeld vorweisen können. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht. Der volle Zuschlag kann gewährt werden, wenn mindestens 35 Versichertenjahre vorliegen. Für die Aufstockung ist keine Antragstellung nötig, und sie beträgt im Durchschnitt voraussichtlich 75 Euro und maximal 404 Euro. Wer im Schnitt weniger als 30 % des durchschnittlichen Einkommens aller Versicherten erzielt hat oder aber mehr als 80% des Durchschnitteinkommens, erhält keine Rentenaufstockung. Und das Einkommen ist der Zeit des Rentenbezugs darf nicht zu hoch sein. Die große Koalition will damit vermeiden, dass Menschen die Grundrente erhalten, obwohl ihr Auskommen durch andere Einnahmequellen gesichert ist. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare wird die Grundrente in voller Höhe gezahlt. Bei darüber liegenden Alterseinkommen wird es einen Übergangsbereich geben: Bis 1600 bzw. 2300 Euro soll das Einkommen zu 60 % auf die Grundrente angerechnet werden. Darüber wird es zu 100 % auf den Grundzuschlag angerechnet.
Durch die mit der Grundrente mögliche Anhebung der Rentenzahlung und den höheren Freibetrag beim Wohngeld, kann in den meisten Fällen der Gang zum Sozialamt entfallen.
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