Auch für osteuropäische Mitarbeitende
Coronaschutz muss für alle gelten. Auch für Beschäftigte aus Osteuropa. Die AWO Saarland und die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßen deshalb den Beschluss der Landesregierung, präventiv umfangreiche Testungen in den Betrieben durchzuführen. Auch im Saarland profitiert die Fleischindustrie von billigen Arbeitskräften aus Ost- und Südosteuropa. 220 Leiharbeitnehmer*innen sind hier beschäftigt, überwiegend aus Rumänien und Ungarn. Allein 180 von ihnen sind beim größten saarländischen Schlachtbetrieb beschäftigt. „Arbeitgeber müssen deshalb für alle die Standards zur Vermeidung von Infektionsrisiken am Arbeitsplatz sowie bei deren Unterbringung sicherstellen. Jede Produktion muss gerecht, menschenwürdig und sicher sein. Auch für die durch Subunternehmen eingesetzten Kräfte. Kontrollen sind dabei unerlässlich“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer.
Parallel müssen lange überfällige Regelungen zum nachhaltigen Schutz osteuropäischer Arbeitnehmer*innen getroffen werden. „Es ist ausnahmslos begrüßenswert, dass die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2021 Werkverträge in der Fleischbranche verbieten will. Damit können nur noch im Unternehmen direkt angestellte Arbeiter*innen Tiere schlachten und das Fleisch verarbeiten. Mindeststandards für ihre Unterkünfte müssen parallel verabschiedet werden“, fordert Otto. Im Saarland kann das entstehende Saarländische Wohnungsaufsichtsgesetz weiteren Schutz bieten. „Um in diesem Jahr effektive Kontrolle von Unterbringungsbedingungen sicher zu stellen, müssen Arbeitgeber verpflichtet werden, die zuständigen Behörden über den Einsatz sowie den Wohnort ihrer ausländischen Arbeitskräfte zu informieren“, so AWO Landesgeschäftsführerin, Ines Reimann-Matheis.
Hintergrund: Seit 5 Jahren begleiten AWO-Mitarbeiter*innen Menschen, die über Subunternehmen in der saarländischen Fleischindustrie beschäftigt sind. Es sind häufig Frauen aus Ungarn, die für mehrere Monate als Saisonkräfte ins Saarland kommen. Sie sprechen kein Deutsch und kennen ihre Rechte nicht. Werksverträge sind nicht die Ausnahme, etwa im Falle von Großaufträgen, sondern die Regel. Die Adressen ihrer Unterkünfte werden nur durch intensive Recherche bekannt. Sie sind schlecht bezahlt, schnell ersetzt und schwach beschützt.
Sie arbeiten und leben in einem Paradies für Sars-CoV-2: niedrige Temperaturen in den Kältezonen und metallische Oberflächen sorgen für eine lange Überlebensdauer des Virus. Klimaanlagen, die harte, schweißtreibende Arbeit – oft dicht an dicht, prekäre Arbeitsverhältnisse, die dazu verleiten, auch mit Krankheitssymptomen zu arbeiten und mangelnde hygienische Bedingungen in den Unterkünften begünstigen eine rasche Verbreitung.
Seit über zwei Jahren gibt es die Saarländische Beratungsstelle für Wanderarbeiter und mobil Beschäftigte, die bei der Arbeitskammer des Saarlandes angesiedelt ist. Deren Hauptziel ist es, die Situation von Wanderarbeitskräften und mobilen Beschäftigten, die im Saarland arbeiten oder arbeiten wollen, zu verbessern. Awo und Arbeitskammer arbeiten dabei eng zusammen. Die Mitarbeiter*innen beraten auf Rumänisch, Ungarisch, Bulgarisch, Englisch und Deutsch.
Die Gewerkschaft NGG setzt sich ebenfalls für die Belange der Beschäftigten aus der Fleischindustrie ein. „Seit 10 Jahren kennen und benennen wir die Situation der Werkvertragsarbeitnehmer*innen aus Osteuropa in der saarländischen Fleischindustrie. Das jetzt nur auf freiwilliger Basis 500 Corona-Tests durchgeführt werden sollen und die Politik lieber mit den Betrieben redet, als mit Betriebsräten und Gewerkschaft, wirft auch im Saarland kein gutes Licht auf die Verbindung von Fleischwirtschaft und Politik. Die Ausbeutung muss ein Ende haben, jetzt und sofort“, so Mark Baumeister, Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG, Region Saar.
text.arbeitskammer
foto.symbol
red.zbs / mp