Schwerpunkt der Maßnahmen war die Überwachung der Verordnung zur Verhinderung der Corona-Pandemie und des Nichtraucherschutzgesetzes.
Saarlouis. In der Nacht von Freitag auf Samstag führten Stadt und Landkreis Saarlouis gemeinsam mit dem Hauptzollamt, dem Landesamt für Umwelt-und Arbeitsschutz sowie der Polizeiinspektion Saarlouis Kontrollen im Stadtgebiet von Saarlouis durch.
Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Saarlouis und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wurden am Freitagabend in der Innenstadt sowie in den Stadtteilen Fraulautern und Roden mehrere Gaststätten und insgesamt neun Shisha-Bars überprüft. Bis auf eine Ausnahme wurden in allen Shisha-Bars Verstöße gegen die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie festgestellt. Insbesondere wurde die Abstandsregel nicht eingehalten und anstatt
Einwegschläuchen wurden mehrfach verwendbare Schläuche für die Wasserpfeifen benutzt. In fast allen Shisha-Bars fand das Nichtraucherschutzgesetz keine Beachtung.
Weiterhin wurden zahlreiche Verstöße gegen die Allgemeinverfügung „Shisha“ der Stadt Saarlouis festgestellt. Es handelte sich hierbei um mangelhafte technische Ausstattung sowie ausgeschaltete Lüftungsanlagen. Ohne solche Anlagen kann die Kohlenmonoxid-Konzentration in Shisha-Bars bis in einen gesundheitsschädlichen Bereich steigen, da durch das Anzünden der Kohle und das Rauchen der
Wasserpfeifen Kohlenmonoxid (CO) entsteht.
In einer Bar stellte das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eine CO-Konzentration von 90 ppm bei einem maximal erlaubten Wert von 30 ppm fest. In mehreren Bars waren die CO-Melder ohne Funktion. Die für eine Brandbekämpfung vorgeschriebenen Feuerlöscher wurden nicht immer vorgehalten.
Aufgrund von zahlreichen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung der Kreisstadt Saarlouis schloss ein Betreiber seine Bar. In drei weiteren Shisha-Bars wurde lediglich das Shisha-Rauchen in den Gaststätten bis zur technischen Ertüchtigung von den Betreibern eingestellt. Zwei Betriebe verzichteten freiwillig auf das Angebot von Wasserpfeifen auf Teilflächen ihrer Gaststätte. Der normale Gaststättenbetrieb blieb teilweise unter Auflagen weiter erlaubt. Eine Shisha-Bar blieb ohne jegliche Beanstandung.
Die Polizei führte eine Vielzahl an Personenkontrollen durch und unterstütze die am Einsatz beteiligten Behörden bei ihren Maßnahmen.
Das Hauptzollamt stellte im Rahmen des Einsatzes fünf Straftaten und vier Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz fest. Hierbei wurden ca. 100 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt. Darüber hinaus wurden insgesamt 24 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer bezüglich ihres Arbeitsverhältnisses befragt. Es erhärteten sich in drei Fällen Anhaltspunkte auf Schwarzarbeit, in einem Fall auf die Nichteinhaltung der Zahlung des Mindestlohns und in drei Fällen auf Leistungsbetrug.
Bei den abschließenden Kontrollen von Gaststätten in der Altstadt Saarlouis stellten Polizei und Ordnungsamt zwei Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest, weiterhin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Lärmbelästigung eingeleitet. Aus Sicht der Polizei verlief der Einsatz äußerst erfolgreich. Das Zusammenwirken mit den Fachbehörden führte dazu, dass zahlreiche Verstöße erkannt und geeignete Maßnahmen der Gefahrenabwehr sofort getroffen werden konnten.
Text.Polizei Saarlouis
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red.zbs / mp