Regionalverband Saarbrücken und Landeshauptstadt Saarbrücken zu neuen Corona-Maßnahmen.
Der Regionalverband und die Landeshauptstadt haben heute in gleichlautenden Allgemeinverfügungen die Corona-Maßnahmen verschärft. Dies ist notwendig, weil gestern der Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen im Regionalverband überschritten wurde. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo und Oberbürgermeister Uwe Conradt haben sich auf folgende zielgerichtete und verhältnismäßige Maßnahmen verständigt, um das aktuellen Infektionsgeschehens wirkungsvoll zu bekämpfen:
Die Verfügungen besagen, dass die Anzahl von Gästen bei privaten Feierlichkeiten im öffentlichen Raum auf 25, im privatem Raum auf 15 begrenzt ist. Auf diese Werte hatten sich die Vertreter von Bund und Ländern am Mittwoch geeinigt. Des Weiteren ist der Ausschank und die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken in Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés in der Zeit zwischen 0 Uhr und 6 Uhr untersagt. Dies betrifft auch andere Verkaufsstätten, insbesondere Tankstellen und Kioske.
Peter Gillo und Uwe Conradt appellieren gemeinsam an die Bürgerinnen und Bürger im Regionalverband, die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln konsequent zu beachten: „Der Corona-Zug hat rasant Fahrt aufgenommen und es kommt darauf an, ihn jetzt zu bremsen. Das geht aber nur, wenn alle Menschen mitmachen und dazu beitragen, die Infektionsketten zu unterbrechen.“
Sollte in den kommenden Tagen auch der Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen im Regionalverband überschritten werden, würde diese Maßnahmen nochmals verschärft und ergänzt. Die Verfügung tritt am Samstag, 17. Oktober 2020, ab 0 Uhr in Kraft und ist für alle Bürgerinnen und Bürger auf den Internetseiten des Regionalverbandes und der Landeshauptstadt Saarbrücken abrufbar.
Hier noch der Direktlink zur Allgemeinverfügung: https://www.regionalverband-saarbruecken.de/fileadmin/RVSBR/Gesundheit/Hygiene/Corona/Allgemeinverfuegung_Regionalverband_35.pdf
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red.zbs / mp