Stellungnahme der Abgeordneten Schäfer und Speicher.
Steinrausch. „Mit der bewussten oder unbewussten Falschaussage, das Verteilen von SPD-Werbeprospekten an Grundschulkinder während der Unterrichtszeit sei rechtmäßig, haben die Mitarbeiter des Bildungsministeriums ihrer Ministerin, die im Moment wirklich genug um die Ohren hat, einen Bärendienst erwiesen. Ehrlich gesagt haben wir alle zurzeit anderes zu tun als uns um solche Selbstverständlichkeiten zu streiten. Ein einfaches „Entschuldigung, war gut gemeint und etwas unüberlegt“ hätte doch gereicht und die Sache wäre erledigt gewesen. Aber die Konsequenzen, die die Aussage des Ministeriums zur Folge hat, sind fatal. Und die kann niemand wollen.
Die Aktivitäten der SPD an der Grundschule Steinrausch verstoßen eindeutig gegen das in § 1 Abs. 2a SchoG (Schulordnungsgesetz) ausdrücklich normierte Prinzip der politischen Neutralität der Schule. Das Gesetz hält klar fest: „Der Erziehungsauftrag ist in der Art zu erfüllen, dass durch politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen weder die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern und Eltern noch der politische, religiöse und weltanschauliche Schulfrieden gefährdet oder gestört werden.“
Die Bereitstellung und Verteilung von Martinsbrezeln durch die SPD in Verbindung mit der Bereitstellung und Verteilung von Flyern mit der Abbildung von Funktionsträgern der SPD an einer Schule stellt eine „politische Bekundung“ dar. Wenn das Bildungsministerium und nachgeordnete Stellen derartige Aktivitäten einer Partei zulässt oder gar aktiv an der Verteilung von Brezeln und Flyern mitwirkt, verstößt sie als staatliche Institution gegen die Neutralität des Landes. Parteipolitische Aktivitäten – wie das durch die SPD bestätigte Verteilen von SPD-Werbeprospekten an der Grundschule – sind daher klar rechtswidrig.
Hier gilt Vorsicht an der Bahnsteigkante oder besser im Klassenzimmer! Wir werden jedenfalls verhindern, dass an Ostern Gruppierungen vom politischen Rand mit braunen Schokohasen an und in unseren Schulen stehen, denn rechtlich ist das leider – so schlimm das ist – das Selbe. Die Folgen sind fatal. Wir geben dem Bildungsministerium daher die faire Chance, ihre voreilige Bestätigung , dass das Verteilen von Werbeprospekten politischer Parteien an Grundschulkinder während der Unterrichtszeit rechtmäßig sei, nochmal zu überdenken und mit der Ministerin rückzukoppeln. Ansonsten ist diese Aussage des Ministeriums die Eintrittskarte und der Persilschein für politische Gruppierungen von den Rändern in unsere saarländischen Grundschulen.
Außerdem steht das Bildungsministerium in der Pflicht seine LehrerInnen zu schützen! Es kann nicht sein, dass es hier eine klare Rechtslage gibt, man aber öffentlich versucht einen anderen Eindruck zu erwecken. Man darf sich an dieser Stelle im Bildungsministerium keinen schlanken Fuß machen und die LehrerInnen mit dem Widerspruch zwischen bestehender Rechtslage und öffentlichem Eindruck im Regen stehen lassen. Hier ist das Ministerium gefordert, damit Kinder und Eltern nicht instrumentalisiert werden sowie den LehrerInnen Rechtssicherheit gegeben wird.“
text.SPD Saarlouis
foto.symbol
red.zbs / mp