Schuldunfähiges 8-jähriges Kind zum Ladendiebstahl geschickt

Das Kind wurde von den eigenen leiblichen Eltern als „Werkzeug“ missbraucht  Schuldunfähiges 8-jähriges Kind zum Ladendiebstahl geschickt

Saarbrücken. Am Samstag, dem 12.12.2020, gegen 16:00 Uhr, ereignete sich im Ladengeschäft „Tedi“, in der Saarbrücker Fußgängerzone, ein Ladendiebstahl, welcher durch ein erst 8-jähriges Kind begangen worden war. Das Kind verließ demnach mehrfach das Ladengeschäft mit Einkaufstüten voller Waren. Nach derzeitigen Erkenntnissen wurde das Kind von den eigenen leiblichen Eltern als „Werkzeug“ missbraucht, welche die Schuldunfähigkeit ihres Kindes zum Erlangen der Beute ausnutzten, um sich selbst zu bereichern. Die Eltern sind bereits wegen Ladendieb-stahls mehrfach kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten.  Die Tat wurde durch eine Kundin wahrgenommen, welche die Angestellten über den Diebstahl in Kenntnis setzte. In diesem Zusammenhang ist die Zeugin für die weiteren Ermittlungen von besonderer Bedeutung!  Die betreffende Zeugin und alle weiteren Personen, welche Angaben zur Tat machen können, werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (Tel.:0681/9321-233) in Verbindung zu setzen.

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