Saarländischer Flüchtlingsrat fordert Ende der restriktiven Praxis.
Auswärtiges Amt blockiert systematisch das Recht auf Familie bei Geflüchteten aus Eritrea
„Es sind nicht nur asylpolitische Hardliner wie Horst Seehofer (CSU) oder Klaus Bouillon (CDU), die für einen rüden Kurs gegenüber Geflüchteten stehen“, erklärte Tobias Schunk für den Saarländischen Flüchtlingsrat e.V.. „Das Auswärtige Amt und die ihm unterstellten Botschaften zum Beispiel in Sudan oder Äthiopien betreiben bei Geflüchteten aus Eritrea eine regelrechte Familienverhinderungspolitik.“ Auch im Saarland gebe es Eritreer, die seit Jahren getrennt von ihren Kindern und Ehepartnern leben müssten. Dabei nehme das Außenministerium sogar die Gefährdung des Kindeswohls in Kauf.
In einem Brandbrief an Außenminister Heiko Maas (SPD) kritisiert der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. das Auswärtige Amt für dessen restriktive Praxis bei der Familienzusammenführung. Obwohl Geflüchtete aus Eritrea, die in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, einen Rechtsanspruch auf Nachzug ihrer Ehepartner und Kinder haben, wird dieser in einer Vielzahl von Fällen mit dem Argument „fehlender Dokumente“ ausgehebelt.
„Um es klar zu sagen: Familienzusammenführung ist keine Gefälligkeit des deutschen Staates gegenüber Geflüchteten. Sie ist eine menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtung, die sich aus dem Grundgesetz und der europäischen Menschenrechtskonvention ergibt“, so Tobias Schunk weiter. „Deswegen appelliert der Saarländische Flüchtlingsrat an Heiko Maas, sich für eine deutliche Verkürzung der Wartezeiten und eine schnellere Bearbeitung der Anträge auf Familiennachzug sowie die Anerkennung individueller Belege für familiäre Bindungen einzusetzen. Die bisherige Praxis, unerfüllbare Anforderungen hinsichtlich des Identitätsnachweises an die Antragssteller zu stellen, muss sofort beendet werden.“
Zum Hintergrund: In Eritrea wird die Mehrheit der Geburten, Eheschließungen oder Todesfälle nicht registriert. Familiäre Bindungen durch Privatdokumente, Familienfotos und vergleichbare Nachweise zu belegen, wird wiederum vom Auswärtigen Amt nicht akzeptiert, obwohl die Richtlinie zur EU-Familienzusammenführung regelt, dass ein Antrag auf Familiennachzug nicht allein wegen des Fehlens von amtlichen Unterlagen abgelehnt werden darf. Siehe dazu Aktueller Bericht vom 21. Juli 2020: https://tinyurl.com/y2rpx2tj
Den Brief an Heiko Maas finden Sie hier:
https://tinyurl.com/y7wf5veg
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