Saarländisches Innenministerium berichtet über spezielle Ermittlungsmethode der saarländischen Polizei in Strafverfahren.
Saarbrücken . Die Polizei des Saarlandes hat auch in den zurückliegenden Monaten mit der Auswertung von nicht-individualisierten Funkzellenabfragen wichtige Erkenntnisse gewinnen können, um im Auftrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken effektiv Strafverfahren zu bearbeiten.
Im Zeitraum von Mai bis November 2020 wurden insgesamt 6196
nicht-individualisierte Funkzellenabfragen vorgenommen, das heißt, es wurden Daten von Telekommunikationsnutzerinnen und -nutzern erhoben, die sich zu einem bestimmten Zeitraum in dem Bereich einer Funkzelle befunden haben, welcher für die Strafermittlungen von Bedeutung war.
Grundlage für diese bundesweit angewandte Ermittlungsmethode basierend auf der Strafprozessordnung waren im Saarland 222 Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft Saarbrücken diese Erhebungen veranlasst hatte.
Die jeweiligen Erhebungszeiträume einer solchen Funkzellenabfrage betrafen dabei zum Teil nur wenige Minuten, konnten sich aber auch im Einzelfall auf einige Tage erstrecken.
Innenminister Klaus Bouillon: „Bei einem Großteil dieser Verfahren handelt es sich um Strafverfahren wegen organisierter Bandenkriminalität, Wohnungseinbruchdiebstahl oder sonstigen bedeutenden Straftaten. Unsere Erfolgsquote bei der Aufdeckung von Straftaten gerade im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls spricht für sich.“
Insgesamt wurden dabei 7.978.690 Verkehrsdatensätze übermittelt, wobei als Verkehrsdatensatz jeder einzelne Datensatz, bezogen auf die abgefragte Funkzelle im abgefragten Zeitraum zu verstehen ist, der seitens der Telekommunikationsunternehmen an die Polizei übermittelt wird.
Statistisch waren insgesamt 8.700.565 Telekommunikationsanschlüsse betroffen. Bei zeitlich länger andauernden Maßnahmen können Telekommunikationsanschlüsse auch mehrfach betroffen sein, weshalb sich die Gesamtsumme deutlich nach oben verschieben kann und divergierend zur oben genannten Anzahl der Verkehrsdatensätze erscheint.
Dem jeweiligen Erkenntnisgewinn in den 222 staatsanwaltschaftlichen Verfahren stehen dabei Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 24.444,80 Euro gegenüber.
text.ministerium für inneres
foto.symbol
red.zbs / mp