Am 01.04.21 vormittags kontrollierte das Ordnungsamt.
Vormittags kam es zu einer Kontrolle im Klimacamp Saar am Gustav-Regler-Platz durch das Ordnungsamt Saarbrücken. Eine schwerbehinderte Teilnehmerin des Camps wurde grundlos aufgefordert, ihre Personalien mitzuteilen. Dies verweigerte die Teilnehmerin, da die Ordnungsbeamten die rechtliche Grundlage nicht darlegen konnten. Die Personalien des Versammlungsleiters wurden selbstverständlich mitgeteilt.
Was wurde vom Ordnungsamt bemängelt?
Laut dem Ordnungsamt entspricht die Ausstattung des Camps nicht den Auflagen des Gerichts. Eine schriftliche Erklärung der Mängel konnte das Ordnungsamt auf Nachfrage des Versammlungsleiters nicht anbieten. Das Ordnungsamt verwies dazu nur an den Anmelder der Versammlung, dieser war aber nicht vor Ort. Dadurch konnte der Versammlungsleiter die Rechtmäßigkeit der durch das Ordnungsamt festgestellten und dokumentierten Mängel nicht überprüfen.
Welche Verstöße wurden bemängelt?
Die angeblichen Verstöße wurden auf Nachfrage nicht näher erläutert. Im Gegenteil, laut eines Augenzeugen kommentierten die Ordnungsamtbeamten nur: ,,Sie müssen doch schon selbst wissen, was Campingausstattung ist.”
Auch wurde die Größe des Camps bemängelt. Hierzu haben die Ordnungsamtbeamten das Camp ausgemessen – jedoch wurden Hindernisse einfach umgangen und somit mit vermessen.
Was hat das Gericht erlaubt?
Das Verwaltungsgericht erlaubt Gegenstände, die ,,der Durchführung einer Versammlung dienen”. Der Hinweis auf die Beschlüsse des Gerichts wurden von den Ordnungsamtbeamten ignoriert.
Obwohl die Teilnehmer*innen des Klimacamps kooperativ waren und den Anmelder der Versammlung anriefen um Mängel direkt zu klären, weigerten sich die Beamten mit dem Anmelder der Versammlung am Telefon zu sprechen.
text.Fridays for Future-saarland
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red.zbs / mp