Bordellbetreiberin wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung verurteilt.
Eine 52-jährige Bordellbetreiberin wurde wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung durch das Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
Die deutsche Staatsangehörige beschäftigte in ihren saarländischen Bordellen im Tatzeitraum von 2016 bis 2019 zahlreiche Prostituierte unter dem Deckmantel der sogenannten Scheinselbständigkeit und hinterzog dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in einer Gesamthöhe von rund 800.000 EUR.
Die Ermittlungen des Hauptzollamts Saarbrücken, die in Zusammenarbeit mit der Landespolizei des Saarlandes und der Steuerfahndung Saarbrücken erfolgten, ergaben, dass die Prostituierten keine selbständigen Unternehmerinnen waren, sondern als Arbeitnehmerinnen in den Bordellen angestellt waren.
So wurden beispielsweise die Preise für sexuelle Dienstleistungen bis ins Detail von der Betreiberin vorgegeben. Außerdem musste von den erwirtschafteten Einnahmen ein fester Anteil an die Chefin entrichtet werden. Auch die Arbeitszeiten waren nicht, wie für eine Selbständige üblich, flexibel, sondern unverhandelbar festgelegt.
Bewusst unterließ es die Betreiberin, die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für ihre Arbeitnehmerinnen zu bezahlen.
Gegenüber den Behörden erklärte sie wissentlich falsch, lediglich die Zimmer ihrer Bordelle an die Damen zu vermieten und mit den sonstigen Geschäftstätigkeiten der Prostituierten nichts zu tun zu haben. Die Arbeitnehmerinnen wurden angewiesen bei Kontrollen falsche Angaben über ihre Beschäftigungsverhältnisse zu machen, um so die Scheinselbständigkeit zu verschleiern.
Aufgrund der Höhe des ermittelten Gesamtschadens wurde die Bordellbetreiberin Anfang Februar wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr durch Zöllnerinnen und Zöllner festgenommen. Bis zur Verhandlung Ende März blieb sie in Untersuchungshaft.
Die Bordellbetreiberin zeigte sich vor Gericht geständig.
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red.zbs / mp