Betroffen sind St. Johanner Markt, Kaltenbach- und Saarstraße.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken weitet die Maskenpflicht in der Innenstadt aus. Auf dem St. Johanner Markt bis zur Grenze Hausnummer 18/20, in der Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße und in der Saarstraße bis zur Kreuzung am Stadtgraben müssen alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag, 22. April, bis einschließlich Montag,
3. Mai, an allen Tagen von 11 bis 24 Uhr außerhalb eines Sitzplatzes im Bereich der zugelassenen Außengastronomie, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.
An den Sitzplätzen im Bereich der Außengastronomieflächen müssen Gäste unter Einhaltung der dort geltenden Regelungen der Corona-Landesverordnung (unter anderem Vorlage eines negativen Tests) keinen MNS tragen und können Speisen und Getränke konsumieren.
Effektiver Schutz gegen erhöhte Infektionsgefahr
„Wegen der derzeit in der Corona-Pandemie deutlich steigenden Infektionszahlen müssen wir unverzüglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergreifen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen“, sagt Oberbürgermeister Uwe Conradt. Deshalb sei es notwendig, an stark frequentierten Plätzen und Straßen in der Stadt eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen, weil dort vielfach der Abstand nicht eingehalten werden könne. Conradt: „Durch das Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) soll die Infektionsgefahr reduziert werden.“
Reaktion auf Vorkommnisse auf dem St. Johanner Markt
Die Ausweitung der Maskenpflicht ist auch eine Reaktion auf die Vorkommnisse auf dem St. Johanner Markt am Wochenende, betonte Conradt. Dort hatten in der Nacht von Samstag auf Sonntag hunderte Menschen gefeiert. Geltende Abstands- und Hygieneregeln wurden mehrfach missachtet, zudem kam es zu Angriffen gegen Einsatzkräfte der Polizei. OB Conradt: „Solche Vorfälle dürfen sich nicht wiederholen. Deshalb wird es in der Innenstadt auch verstärkte Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt geben, um die Einhaltung der geltenden Corona-Vorschriften sicherzustellen.“ Die Stadt weist mit Plakaten auf die bestehende Maskenpflicht hin.
Im Hinblick auf die Außengastronomie weist die Landeshauptstadt nochmals darauf hin, dass der Verkauf, die Lieferung und die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr laut Corona-Verordnung nicht gestattet sind. Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken für den Verzehr an Ort und Stelle außerhalb der zugelassenen Außengastronomie ist ebenfalls nicht zulässig. Darüber hat die Landeshauptstadt die Wirte nochmals gesondert in einem Schreiben hingewiesen. Auch das Einhalten dieser Regeln wird im Zuge der künftigen Kontrollen verstärkt überwacht.
Hintergrund:
Die Landeshauptstadt erlässt die Maskenpflicht mit einer Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie. Darin wird die Ortspolizeibehörde ermächtigt, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Straßen und Plätzen anzuordnen.
Weitere Informationen:
Eine Karte mit dem von der Maskenpflicht betroffenen Bereich steht im Internet zum Download bereit unter dem Link https://www.saarbruecken.de/rathaus/presse_und_online/artikeldetail/article-60802eb8a062e
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