Sonderregelung am 1. Mai – Landeshauptstadt verlängert Maskenpflicht in Kaltenbachstraße und hebt sie am St. Johanner Markt und in Saaruferstraße auf.
Wegen des hohen Besucheraufkommens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus hat die Landeshauptstadt das Alkoholverbot in Bereichen der Innenstadt angepasst, um öffentliche Feiern zu verhindern.
Am Samstag ,1. Mai, gelten dabei hinsichtlich des Alkoholverbots besondere Regelungen. Am Tag der Arbeit ist der Konsum von alkoholischen Getränken in der Zeit von 12 bis 22 Uhr auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt:
Nauwieser Viertel
· Nauwieser Straße Hausnummer 23/50 bis Kreuzung Nassauerstraße
· Cecilienstraße Hausnummer 8/11 bis Kreuzung Nauwieser Straße
· Blumenstraße zwischen der Kreuzung Johannis- und Försterstraße
· Nassauerstraße 16 bis Kreuzung Nauwieserstraße
· Försterstraße ab Kreuzung Blumenstraße bis Kreuzung Nassauerstraße
· Nauwieser Platz
· Max-Ophüls-Platz
Grünanlagen
Hier gilt das Alkoholverbot am Uferbereich und in den Anlagen entlang der Saar (Grünfläche „Am Staden? und Willi-Graf-Ufer), beginnend auf Höhe des Restaurants „Undine? bis zur Wilhelm-Heinrich-Brücke inklusive der Freitreppe Berliner Promenade. Der Regelungsbereich erfasst auch die Grünanlagen einschließlich der dazugehörigen Wege- und Mauerflächen. Im Bereich der Straße „Am Staden? bis zur abknickenden Straße „Obere Lauerpfad? gilt das Verbot zudem auf den uferseitig verlaufenden Bürgersteigen und Freiflächen einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin. Des Weiteren gilt das Alkoholverbot am Tbilisser Platz einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin. Der Uferbereich und die Anlagen entlang der Saar sind als Verweil- oder Picknickplatz, insbesondere bei gutem Wetter, sehr beliebt. Die dazugehörigen Wege- und Mauerflächen werden gerne als Sitzmöglichkeit genutzt.
Am 1. Mai gilt das Alkoholverbot zudem im Deutsch-Französischen Garten (DFG) sowie im Bürgerpark Hafeninsel. Besonders an Feiertagen zählen auch der DFG und der Bürgerpark Hafeninsel zu den besonders gut besuchten Bereichen.
Ab sofort Alkoholverbot auf beliebten öffentlichen Plätzen von 18 bis 22 Uhr
An allen übrigen Tagen ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf den oben genannten öffentlichen Plätzen und Straßen ab sofort in der Zeit von 18 bis 22 Uhr untersagt. Ausgenommen sind der DFG und der Bürgerpark Hafeninsel – hier gilt das Verbot ausschließlich am 1. Mai.
Maskenpflicht in Kaltenbachstraße verlängert – ansonsten wird sie aufgehoben
Als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert die Landeshauptstadt die zeitlich begrenzte Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße. In der Zeit von 11 bis 22 Uhr haben Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder Masken der Standards KN95/N95 bzw. FFP2 zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab sofort. Am St. Johanner Markt und in der Saaruferstraße wird die Maskenpflicht hingegen aufgehoben, da dort das Besucheraufkommen nach Inkrafttreten der Bundesnotbremse und dem Schließen der Außengastronomie deutlich zurückgegangen ist.
Die Kaltenbachstraße ist aufgrund der sich dort befindenden Betriebe, die überwiegend Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, weiterhin stark frequentiert. Im gesamten Tagesverlauf, insbesondere um die Mittagspausenzeit und in den Abendstunden, bilden sich hier Warteschlangen. Oftmals werden Speisen und Getränke dann in unmittelbarer Nähe verzehrt. In den späten Abendstunden werden häufig auch alkoholische Getränke konsumiert, wodurch sich Personenansammlungen in der Kaltenbachstraße ergeben. Die neue Regelung zum Tragen einer Maske soll Passanten daran erinnern, Speisen und Getränke nicht vor Ort zu konsumieren.
„Die Infektionszahlen sind weiterhin zu hoch. Unsere Maßnahmen sollen helfen, die Ausbreitungsdynamik zu verzögern und Infektionsketten zu unterbrechen. Sie dienen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Wie werden in Abstimmung mit der Polizei auch an diesem Wochenende entsprechende Schwerpunktkontrollen durchführen“, sagt der für das Ordnungsamt zuständige Verwaltungsdezernent Sascha Grimm.
Plakate weisen auf Maskenpflicht und Alkoholverbot hin
Die Landeshauptstadt wird mit Plakaten in den entsprechenden Bereichen auf die Maskenpflicht und das Alkoholverbot hinweisen. Beide Regelungen gelten zunächst bis einschließlich Montag, 10. Mai. Die Landeshauptstadt erlässt die Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie. Darin wird die Ortspolizeibehörde ermächtigt, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Straßen und Plätzen anzuordnen und den Verzehr von alkoholischen Getränken zu untersagen.
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red.zbs/mp