Schulen und Kitas stellen zum 3. Mai 2021 auf Distanzunterricht und Notbetreuung um.
Am 23. April 2021 ist das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz mit der sogenannten „Corona-Notbremse“ in Kraft getreten. Das Bundesgesetz regelt die Schließung von Schulen und Kitas ab einer 7-Tages-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis. Dieser Schwellenwert wurde im Regionalverband Saarbrücken überschritten, das hat das zuständige Gesundheitsministerium heute festgestellt. Schulen und Kitas im Regionalverband müssen deshalb zum 3. Mai 2021 auf Distanzunterricht und Notbetreuung umstellen.
Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen und Förderschulen, für die weiterhin Präsenz- bzw. Wechselunterricht in den bisherigen Beschulungsmodellen stattfindet. Abitur- und Abschlussprüfungen finden wie geplant statt. Schüler*innen und Eltern erhalten heute über die jeweilige Schule bzw. Kita weitere Informationen. Von den Einschränkungen sind zudem die Weiterbildungseinrichtungen, Nachhilfeinstitute sowie die künstlerischen Schulen, etwa Musik- und Kunstschulen, betroffen. Auch hier darf ab dem 3. Mai kein Präsenzunterricht stattfinden.
Pädagogisches Angebot an den Schulen, Kita-Notbetreuung und Übernahme von Elternbeiträgen
Ab dem 3. Mai gilt im Regionalverband zunächst der Grundsatz: Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen können, sollen das tun. Das pädagogische Angebot an den Grundschulen gibt es aber weiterhin, Nachmittagsbetreuung findet ebenfalls statt. Gleiches gilt für die Klassenstufen 5 und 6 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Das pädagogische Angebot am Vormittag und die Nachmittagsbetreuung können Schüler*innen, bei denen keine häusliche Betreuung möglich (z.B. wegen Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigte) oder kein geeigneter Arbeitsplatz bzw. kein geeignetes Umfeld für das Lernen von zuhause vorhanden ist, weiterhin in Anspruch nehmen. An den Kitas wird eine Notbetreuung eingerichtet. Sie kann analog zum pädagogischen Angebot in Anspruch genommen werden. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, die Elternbeiträge für Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) und Kita für die Tage zu übernehmen, in denen das jeweilige Angebot nicht in Anspruch genommen wird. Die Erstattung der Elternbeiträge wird über die FGTS- und Kita-Träger umgesetzt. Die Träger informieren die Eltern entsprechend.
Ausnahmeregelungen für Förderschulen und Abschluss-Schüler*innen
An den Förderschulen werden wie bisher je nach Förderschwerpunkt die Beschulungsmodelle in Absprache mit der Schulaufsicht standortspezifisch festgelegt. Die Jahrgangsstufen 9 und 10 an den Gemeinschaftsschulen sowie vergleichbare Jahrgangsstufen beziehungsweise Lerngruppen an den Förderschulen bleiben grundsätzlich weiterhin im Wechselunterricht. An den beruflichen Schulen werden die Abschlussklassen der Fachoberschule, der Fachschulen, der Berufsfachschulen, der höheren Berufsfachschulen, der Berufsschulen und der Ausbildungsvorbereitung weiter im Wechselunterricht beschult. Für die Schüler*innen des Abiturjahrgangs 2022 (Jahrgangsstufe 12 der Gemeinschaftsschulen, Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien) findet Wechselunterricht in Präsenz statt, ebenso für die entsprechende Jahrgangsstufe an beruflichen Schulen. Wiederöffnung der Bildungseinrichtungen
Die Wiederöffnung der Schulen und Kitas im Regionalverband ist erst dann wieder möglich, wenn der 7-Tages-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Grenzwert von 165 liegt. Die Feststellung darüber, dass diese Lage eingetreten ist, trifft das zuständige Gesundheitsministerium.
Informationen zu den geltenden Regelungen finden Sie auch unter: corona.saarland.de/schule-faq
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red.zbs / mp