Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
53 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Saarbrücken waren am 9. Juni 2021 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Einsatz.
Sie überprüften 37 Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche im Saarland und südlichen Rheinland-Pfalz sowie die 115 vor Ort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen.
Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen.
Die Prüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten:
– 13x Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB)
– 12x Mindestlohnverstöße
– 8x Leistungsmissbrauch
Die Mindestlöhne pro Stunde betragen seit dem 01. April 2021 für die Lohngruppe 1 (zum Beispiel Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 11,11 Euro und für die Lohngruppe 6 (zum Beispiel Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 14,45 Euro.
Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der Gebäudereinigung erfahrungsgemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten oder Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf- und Abrüsten von Putzwagen) nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Die Auswertung der Überprüfungen dauert noch an.
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red.zbs / mp