Schulen entscheiden selbst, ob Unterricht stattfindet
Der Deutsche Wetterdienst hat für morgen, Mittwoch, den 17. Januar 2024 im gesamten Landesbereich eine amtliche Unwetterwarnung mit einer „sehr hohen Glatteisgefahr durch gefrierenden Regen sowie starken Eisansatz“ herausgegeben. Es soll dabei „große Gefahr für Leib und Leben“ bestehen. Der Deutsche Wetterdienst empfiehlt, einen Aufenthalt im Freien und Fahrten unbedingt zu vermeiden. Was für die Schulen gilt:
In solchen extremen Situationen haben die Schulleitungen gemäß Allgemeiner Dienstordnung für Schulleitungen (ADOS §2 (8)) die Möglichkeit den Ausfall des Unterrichts- bzw. Schulbetriebs (d.h. auch Notbetreuung) selbstständig zu veranlassen.
Die Schulleitungen haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob ein Unterricht vor Ort bzw. ein Schulbetrieb in Form einer Notbetreuung morgen überhaupt noch stattfinden kann oder ausfallen muss. Das MBK möchte empfehlen, diese Entscheidung mit Augenmaß und Blick auf die regionale Lage aber dringlich zu treffen. Auch eine Notbetreuung kann am morgigen Tage eine Option sein. Die Schulleitungen informieren die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten entsprechend – auch über ihre Entscheidungsfreiheit mit Blick auf die Sicherheit, ihr Kind den Schulweg nicht antreten zu lassen.
Quelle. Ministerium für Bildung und Kultur