Mobbing, Stalking, Blosstellung, Diffamierung gegen 15 jährigen Teil 3 ©

Die Mobbingaktionen gingen weiter Mobbing, Stalking, Blosstellung, Diffamierung gegen 15 jährigenTeil 3

Neunkirchen den 27.02.2013 Von Redaktion. Mit Schreiben vom 14.11.2012 wurde das Feuerwehr-News-Magazin Saar augenscheinlich von der Landrätin angeschrieben. Das Schreiben wurde durch die Firma BPS als normale Post zugestellt.

Das Schreiben hatte folgenden Inhalt:

Sehr geehrte Herr ……..,

mehrfach wurden wir bereits über Ihre „Berichterstattung“ im Internet (Feuerwehr-News-Magazin Saar) informiert.

Nach unserem Kenntnisstand haben Sie zu einer solchen Veröffentlichung keinerlei Berechtigung.

Des Weiteren halten unsere zuständigen Behörden Ihre Berichte für nicht glaubwürdig und unsachlich.

Bezüglich der Missachtung der Rechte am eigenen Bild werden Sie von betroffenen Personen angeschrieben.

Wir bitten Sie hiermit höflichst Ihre „Arbeit“ im Internet bezüglich des o.g. Themas schnellst möglich zu unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Unterschrift und Stempel

Auffällig bei diesem Schreiben ist, das es weder ein Aktenzeichen noch einen Hinweis auf die zuständige Behörde noch einen Ansprechpartner beinhaltet. Es fehlt sogar für Rückfragen eine Telefonnummer bzw. eine Durchwahl/ Fax, E-Mail der entsprechenden Abteilung. Auch der Briefumschlag ist falsch gekennzeichnet.

Im ersten Moment hat es den Anschein, das es sich bei diesem Schreiben tatsächlich um ein förmliches Schreiben einer Behörde handelt.

Nach persönlicher Vorsprache bei der Landrätin als auch bei der Kreispolizeibehörde in Ottweiler, kam man nach ersten Erkenntnissen dazu, dass es sich bei dem Anschreiben um kein Schreiben des Landratsamtes handeln kann. Der Verfasser dieses Schreiben hat dabei versucht am Dienstsiegel die Nr. der Abteilung mit Tipex zu verbergen. Nach entfernen von Tippex konnte man jedoch die Nr. () der Behörde erkennen. Es wird nun von Amtswegen intern und polizeilich ermittelt. Wenn dem so ist, hätte sich der Verfasser vorsätzlich in mehreren Punkten strafbar gemacht.

Obwohl Martin keine Notwendigkeit sah, hat Martins Vater das Schreiben jedoch erwidert. Diese Erwiderung nebst den Unterlagen liegt nun der Kreispolizeibehörde, der Landrätin, der Polizei als auch dem Bürgermeister vor.

Auf eine erneute Anfrage bei dem Referent der Landrätin wurde Martins Vater mitgeteilt das man leider zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte erteilen kann.

Wie Martins Vater schon telefonisch mitgeteilt wurde, distanziert sich die Landrätin jedoch weiterhin ausdrücklich von dem an das Feuerwehr-News-Magazin Saar zugestellten Schreiben.

Sollten der Familie weitere Schreiben dieser Art zugehen, würden der Referent der Landrätin die Familie um eine kurze Mitteilung bitten.

Es erstaunt uns immer wieder, mit welchen Methoden man versucht das Feuerwehr-News-Magazin Saar zu unterbinden. Auch hier hat Martins Vater eine Anzeige nebst Strafantrag gegen Unbekannt gestellt.

Neunkirchen, den 23.02.2013

Die Redaktion

Martins Vater hat uns hier seinen Strafantrag zur Verfügung gestellt. Einige Pasagen werden wir aus Ermittlungsrechtlichen Gründen nicht online stellen.

Anzeiger
………… ………
strasse ….
…….. Neunkirchen
Geb. …………….

Geschädigter
…………………..
strasse ……..
………… Neunkirchen
Geb. …………..

Beschuldigter: Unbekannt

Strafantrag: Neunkirchen, den 19.12.2012

Hiermit stelle ich Strafantrag gegen Unbekannt wegen Vortäuschung falscher Tatsachen, Urkundenfälschung, Amtssiegelmissbrauch und Nötigung pp zum Nachteil unseres Sohnes.

Mit Schreiben vom 14.11.2011 zugestellt am 19.11.12 wurde unser Sohn augenscheinlich von der Landrätin angeschrieben. Kopie in Anlage.

Näheres auch aus dem Schreiben des Anzeigers an die Landrätin, sowie dem Dezernent (Herr …………) der Landrätin.

Ich bitte um Entgegennahme der Anzeige

Auffallend ist auch das ein Herr …………. Löschbezirksführer von ………… unseren Sohn am 12.11.2012 gegen Abend unter dem ………………  via Handy aufgefordert hat alle Bilder von Einsätzen der Feuerwehr zu Löschen. Unser Sohn erklärte sich bereit alle Bilder zu löschen die sich auf den Löschbezirk Illingen bezogen. Merkwürdigerweise befinden und befanden sich keine Bilder des Löschbezirks Illingen auf der Facebookseite. Herr Volz hat sich auch nach einer Anfrage von mir (an den Webmaster der ……….. Feuerwehr und der ………………..) nicht mehr gemeldet.

Webmaster auf WKW
………… Feuerwehrgruppe der Feuerwehr ……….. auf WKW
………….. (……………) Feuerwehrgruppe der Feuerwehr FW ……………. auf WKW

Ob diese meine Anfrage weitergeleitet haben, kann ich nicht sagen. Es kam auf jeden Fall keine Antwort mehr zurück.

Dafür kam am 19.11.2012 ein Schreiben vom 14.11.2012 augenscheinlich vom Landkreis Neunkirchen im Namen der Landrätin hier an. Kopie in Anlage.

Ich bitte um Entgegennahme der Anzeige

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Teil 4 schon morgen

Mobbing in der Feuerwehr

Wir möchten mit dieser Dokumentation nicht den Anschein erwecken als würde Martin, Martins Vater oder die Redaktion alle Wehren in Deutschland oder die komplette FFW WBK kritisieren. Die Kritik richtet sich lediglich gegen diejenigen, die für diese Misere verantwortlich sind. Wie die Verantwortlichen der (Vorstand) der FFW WBK dazu stehen, ist uns (da Sie zu einer Aussprache über den Ortsvorsteher nicht bereit waren) nicht bekannt.

In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 verankert:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht liegt hier nicht vor. Alle aus den Artikel benannten Personen werden namentlich nicht benannt. WIR berichten lediglich über eine wahre Begebenheit. Wir möchten nur darauf hinweisen das es auch in der Feuerwehr Mobbingattacken gibt: Dies ist auch kein Einzelfall.

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