Arbeitsbedingungen bei der ZG Saar.
Ich war von 25.07.2007 bis 31.03.2008 bei der Firma PSZ als Postzusteller angestellt. Am 31.03.2008 endete mein Arbeitsverhältnis betriebsbedingt.
In der Zeit vom 25.07.2007 bis ende Dezember 2007 erhielt ich für pro ausgtragene Sendung eine Vergütung von 0,10 Cent.
Ab Januar 2008 bis 31.03.2008 musste die Firma den damals festgesetzten Mindestlohn von 9,80€ zahlen.
Am 26.02.2008 habe ich mich bei der BZS einer weiteren Tochter schriftlich beworben.
Am 23.06.2008 wurde ich erneut nach Gründung einer neuen Fa. der ZG Saar befristet wieder eingestellt.
Am 23.06.2009 wurde der Vertrag auf 1 Jahr verlängert. Die Verlängerung kam bei mir aber erst Tage später datiert auf 29.05.2009 im Briefkasten an. Gearbeitet habe ich aber über den 23.06.2009 hinaus ohne eine schriftliche oder mündliche Verlängerung. Man könnte fast sagen das Arbeitsverhältnis wurde bis zur Zustellung der schriftlichen Verlängerung stillschweigend geduldet.
Rückblick
Saarriva
Die ehemalige Fa. PZS – BZS und ZZS. Nun ZG Saar schreibt wieder Schlagzeilen.
Arm trotz Arbeit
1. Beispiel
Ein Arbeiter arbeitet in der oben benannten Fa. im Saarland. Er arbeitet laut Arbeitsvertrag in einer 5 Tage Woche. Die Arbeitszeit beträgt laut Arbeitsvertrag 85 Stunden im Monat. Überstunden werden nicht bezahlt, es wird ein Fettgehalt von595,00€ brutto gezahlt.
Ist 85 Std. a 6.10 €
Er arbeitet im schnitt am Tag 4 bis 5-6 Stunden .
Wenn alles ab ist verbleiben dem Arbeitnehmer 438,48 € netto
Arbeitsablauf.
5.00 Uhr aufstehen
6.00 Uhr auf Arbeit fahren und Post abholen.
6.10 Uhr nach hause fahren und Post nach Straße und Hausnummer sortieren
8.00 Uhr Post austragen
Als Fahrgeld erhält man einen Betrag von 0.23 €. pro gefahrener Kilometer. Fahrten in und aus dem Bezirk werden nicht gezahlt. Das sortieren nach Straße und Hausnummer wird ebenfalls nicht bezahlt. Schuhwerk muss man selber stellen. 3-4 mal im Jahr benötigt man neues Schuhwerk das man aus eigener Tasche zahlen muss.
Man kann von dem Geld noch nicht einmal seine Kosten für Miete und Nebenkosten zahlen. Von was soll man da noch leben?
2 Beispiel:
Ein Post und Zeitungszusteller arbeitet die gleiche Arbeit wie ein Postzusteller, außer das er nachts noch Zeitungen austrägt.
Er erhält für die gleiche Arbeit ( Post ) wie in dem oben benannten Fall jedoch nur 0,10 € pro Stückzahl der Briefe. Aber vorsicht das zählt nicht für alle Zeitungs und Postzusteller die beides tragen.
Festzuhalten ist das sich im Gegensatz zur früheren Fa. Fa. PZS – BZS und ZZS nichts geändert hat.
Es werden keine neuen Mitarbeiter eingestellt obwohl hier Not am Mann ist. Hier wird die Arbeit auf die Mitarbeiter verlagert die in der Fa.bereits tätig sind. Hier tragen Leute nachts ihre Zeitungen und tagsüber von morgens 8 bis spät in den Abend Post aus. Manche müssen 2 – 3 oder sogar 4 Gebiete an einem Tage machen und das mehrmals im Monat. Die Vergütung auf Vertretungen liegt bei 0.10 € pro Stück und wird nicht wie im Vertrag geregelt auf 6,10 € die Sunde gezahlt.
Kurzer Rückblick:
1. Saarriva ist kein Unternehmen sondern ein Markenname, unter dem die Saarbrücker Zeitung über verlagseigene Tochter Regio – Print – Vertrieb (RPV) GmbH die Postverteilung vermarktet hat.
Über die RPV GmbH wurde auch die Zeitungszustellung vorgenommen.
2. Es gab damals mindestens 3 Entlohnungsarten:
a. Vergütung nach Anzahl der zugestellten Briefe in Höhe von 0,10 cent pro Stück.
b. Einen Stundenlohn in Höhe von in der regel 5,11 € für die reine Zustellung. Die individuelle Vorbereitungszeit war damit nicht berücksichtigt.
c. Ein Festlohn in unterschiedlicher Höhe ohne Festlegung der dafür zu erbringenden Arbeitszeit. Rechnerisch ergab sich bei Stichproben ein Stundenlohn zwischen 4,50 € und 6,00 €. Allen Arbeitsverträgen war gemeinsam, dass keine Arbeitszeit vereinbart war. Das Einkommen in allen Fällen a) und b) hing also vom Auftragsvolumen ab, und damit auch der Höhe des Stundenlohns.
3. In den meisten fällen wurde erwartet – und die Zustellung war teilweise auch gar nicht anders möglich- dass das Privatfahrzeug für die Zustellung eingesetzt wurde. Dafür gab es eine völlig unzureichende Kostenerstattung von 0,23 cent. Kleidergeld, Schuhwerk gab es
nicht oder recht selten.
4. Es wurde in Fällen von Zeitungszustellern bekannt, die zur Auslieferung nicht ausreichende Anzahl von Zeitungen geliefert bekommen haben und sie sich auf eigene Kosten am nächsten Kiosk beschafft haben.
Festzuhalten ist:
a. Die Verträge haben damals gegen das Nachweisgesetz, das vorschreibt, dass aus dem Arbeitsvertrag die Arbeitszeit hervorgehen mußte.
b. Es gab keinen ausreichenden Auslageersatz für die Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten.
c. Nicht jede Art der Arbeitszeit wurde vergütet.
d. Die Verträge haben damals gegen die Bestimmungen des Postgesetzes zur Lizenzgewährung verstoßen.
Von Januar 2008 bis Ende März 2008 wurden die Gehälter von 9,80 € (Festgesetzter Gesetzlicher Mindestlohn gezaht.) Sechs Wochen vor ende des Monat wurde die Belegschaft der Fa. PZS Betriebsbedingt gekündigt. Alle Mitarbeiter erhielten eine Abfindung die Fa. wurde geschlossen.
Die BZS und ZZS arbeitete dagegen noch eine Zeitlang unter den Namen weiter, bis man diese Fa. um Firmiert hatte und zwar in die jetzige ZG Saar.
3 Monate später also im Juni hat man dann wieder einige Mitarbeiter der ehemaligen PZS eingestellt. Die Bedingungen siehe oben.
Heute muß ich feststellen hat sich im Gegensatz zu früher nichts oder kaum etwas geändert hat.
Es werden auch weiterhin nur die 0,23 € Aufwandsentschädigung gezahlt. Nicht jeder bekommt das gleiche Grundgehalt ( Stundenlohn ). usw. und so fort.