Firmeninhaber wegen Betrugs und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt
Von Niklas Armbrust
Der Geschäftsführer eines sich im Landkreis Kaiserslautern befindlichen Hausmeisterservices wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, weil er Arbeitnehmer schwarz beschäftigte und nebenbei zu Unrecht Arbeitslosengeld erhielt.
Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Aufgefallen war der Arbeitgeber, weil sich einige seiner Beschäftigten einer Baustellenkontrolle entziehen wollten.
Anschließende Kontroll- und Ermittlungstätigkeiten des Zolls ergaben, dass der 44-jährige Firmenverantwortliche nur einen geringen Teil seiner Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Mehrere Beschäftigte bekamen keinen oder nicht den vereinbarten Lohn und klagten vor einem Arbeitsgericht.
Hausmeistertätigkeiten wurden nur zu einem geringen Teil durch die Firma des gelernten Maurers erbracht. Tatsächlich führte das Unternehmen zu einem überwiegenden Teil Maurer-, Fliesenleger- und Trockenbauarbeiten aus, ohne die notwendigen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen.
Dadurch entstand im Zeitraum 2007 bis 2011 ein Gesamtbeitragsschaden in Höhe von über 400.000 Euro. Dieser setzt sich aus Sozialversicherungs-, Berufsgenossenschafts- und Sozialkassenbeiträgen zusammen.
Weiter konnte ermittelt werden, dass der 44-Jährige und seine Familie bis einschließlich dem Jahr 2009 Unterstützung durch den Staat in Form von Sozialleistungen erhielten. Gleichzeitig erzielte der Hausmeisterservice des vermeintlich Arbeitssuchenden Umsätze im sechsstelligen Bereich, ohne dass der Sozialleistungsträger davon wusste.
Über 18.000 Euro Arbeitslosengeld wurden ungerechtfertigt ausgezahlt, weil entsprechende Einkünfte nicht angezeigt wurden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
red.n.a.zoll