Darlehn nur unter bestimmten Bedingungen
Von ZBS Redaktion
Saarbrücken: Das Jobcenter Saarbrücken, Hafenstrasse schickt seine Kunden, die ein Darlehn (für ausstehende Energiekosten bei der Energie SaarLorLux) beantragen wollen, seit neustem mit einem Schreiben zu dem Energieanbieter, damit dieser mit dem Energieverbraucher eine Ratenzahlung vereinbaren soll.
Der Energieanbieter, Energie SaarLorLux, geht aber mit dem „ALG II Bezieher“ keine Ratenzahlungsvereinbarungen ein und schickt diesen mit einem Schreiben an das Jobcenter zurück. Das Schreiben beinhaltet, das man mit dem Hilfeempfänger keine Raten vereinbart
Obwohl das Jobcenter genau weis, das Energie SaarLorLux in der Regel mit dem „ALG II Bezieher“ keine Zahlung auf Raten eingeht, schickt man den Kunden zum Energieanbieter.
Erst wenn man das Schreiben der Energie SaarLorLux dem Jobcenter vorgelegt hat, bekommt man das Darlehn. Den Hilfeempfänger geht das zu weit, da das Jobcenter genau weis, das Energie SaarLorLux keine Ratenzahlungen mit einem Hilfeempfänger vereinbart.
Energie SaarLorLux hat uns diese Vorgehensweise vom Jobcenter auch so bestätigt Es gäbe seit einiger Zeit neue Anweisungen vom Chef der Behörde, wonach die Hilfeämpfänger zuerst an den Energielieferanten verwiesen werde.
Hilfeempfänger sehen dies als Schikane, da man von vornherein weis, das der Lieferant keine Vereinbarung auf Raten eingeht. Warum also das ganze. Hofft man von Seiten dem Jobcenter etwa auf ein Wunder?
foto.cj.
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