Ein Beispiel, der Willkür des Jobcenters in Saarbrücken – Sozialgericht entscheidet im Eilverfahren.
Von Leser für Leser
Eine Freundin ist für ihr Kind Kindergeld-berechtigt und bezieht Kindergeld. Die Leistungen wurden von der Kindergeldstelle bis zur Ehescheidung auf das Konto des Vaters überweisen.
Dieser hat der Kindesmutter das Geld monatlich übergeben. Nach der Scheidung, hat die Mutter der Kindergeldstelle angezeigt, das das Kindergeld für die Zukunft auf ihr Konto der Sparkasse überwiesen werden soll.
Die Kindergeldstelle hat die Umstellung auf das Konto der Kindesmutter versäumt und das Kindergeld wurde im Monat September weiter auf das Konto des Kindesvaters überwiesen. Der Kindesvater ist ins wieder ins Ausland zu seinen Eltern. Wann oder ob er je wieder kommt ist unklar.
Das Kindergeld fehlt der Mutter nun für den Monat September. Die Kindergeldstelle weigert sich das Kindergeld noch einmal zu zahlen und verweist an das Jobcenter.
Die Kindesmutter sprach dort mit ihren Unterlagen vor und verlangte von dort HILFE. Sie begründet die Hilfe damit, das ihr das Geld in der Berechnung September fehle und daß das Jobcenter eine Neuberechnung vornehmen müsse.
Das Jobcenter weigert sich jedoch eine Neuberechnung vorzunehmen, man verweigert eine Barauszahlung und bot stattdessen einen Gutschein in Höhe von 35€ an, welcher im nächsten Monat an den laufenden Leistungen wieder angerechnet werden soll. Doch warum soll die Kindesmutter einen Gutschein annehmen, der später wieder angerechnet werden soll, schließlich fehlt ihr im Monat September das Kindergeld, welches vom Jobcenter als Einkommen angerechnet wurde.
Eine Vorsprache und mehrere Telefonate beim Jobcenter führten zu keinem Erfolg, obwohl es von verschiedenen Mitarbeiterinnen des Saarbrückers Jobcenter viel Zuspruch gab. Eine Mitarbeiterin vom Jobcenter, die für Unterhalt zuständig ist, hat diesen Rechtsanspruch der Kindesmutter sogar bestätigt.
Nachen es am Freitag immer noch kein Entgegenkommen von Seiten dem Jobcenter gab, wurde Widerspruch gegen den Bescheid September eingelegt. Danach wurde das Sozialgericht Saarbrücken im Wege eines Eilverfahren angerufen, den Bescheid September dahingehend abzuändern und das zu viel berechnete Einkommen (Kindergeld) an die Kindesmutter auszuzahlen.
foito.zbs.cj.
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