Was nicht passt wird passend gemacht
Von ZBS Redaktion
Gegen einen Fußballfan der am 25.08.15 bei einem Fußballspiel Borussia Neunkirchen gegen Koblenz den Hitlergruß gezeigt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nun Anklage erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken legt dem Fan aufgrund ihrer Ermittlungen folgenden Sachverhalt zur Last.
Am 25.08.2015 war der Fan gegen 19:51 Uhr als Zuschauer im Rahmen der Fußballbegegnung Borussia Neunkirchen gegen TUS Koblenz im Ellenfeldstadion am Mantes-la-Ville-Platz in 66538 Neunkirchen.
Für andere Zuschauer sichtbar, soll er bei ausgestrecktem Arm in der Pose, angeblich den ,,Hitlergruß“, während aus der Zuschauergruppe gleichzeitig das ,,U-Bahn-Lied“ gesungen wurde gezeigt haben. Dabei soll dem Fan bewusst gewesen sein, dass die Geste aufgrund des nationalsozialistischen Bezuges in der Öffentlichkeit verboten ist.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt daher den Fan, im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1,2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigung verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften verwendet zu haben.
Anmerkung: Wie auf dem Bild zusehen ist, kann man keinen Hitlergruß erkennen. Patrick B. ist es unverständlich wieso er sowas machen soll. Er hatte mit seiner Hand nur eine Pistole da gestellt.
Laut Wiki: Beim Hitlergruß wird der rechte Arm mit flacher Hand auf Augenhöhe schräg nach oben gestreckt. Auf dem Foto ist die streitige Handbewegung nicht flach und nicht in Augenhöhe? Wo hört das Grüßen beim Staatsschutz auf wo fängt es an.
Muss man nun Angst haben, wenn man jemand auf der anderen Straßenseite grüßt und die Hand dabei hebt. In der Anklageschrift steht, das während der streitigen Handbewegung das ,,U-Bahn-Lied“ gesungen wurde. Auf dem besagten Foto kann man jedoch keine Mundbewegungen feststellen. Vielleicht handelt es sich bei den restlichen Zuschauer auch um Bauchredner.
red.zbs.mp.