Veranstaltung war unter dem Vorwand einer Familienfeier erfolgt
Von Landespolizei Saarbrücken
Am Samstag, dem 27.02.2016, gegen 15.00 Uhr, ging bei der Polizeiinspektion Burbach der Hinweis auf eine bevorstehende Konzertveranstaltung durch rechts orientierte Teilnehmer und Veranstalter in Saarbrücken-Burbach ein.
Bei einer sofortigen Überprüfung wurden an der bezeichneten Örtlichkeit tatsächlich eine Vielzahl von Fahrzeugen, z.T. aus dem gesamten Bundesgebiet, festgestellt, deren Insassen dem äußeren Anschein nach dem rechten Spektrum zugerechnet werden konnten.
In unmittelbarer räumlicher Nähe befindet sich eine Flüchtlingsunterkunft. Ob die Veranstaltungsörtlichkeit gezielt unter diesem Aspekt ausgewählt worden ist, kann derzeit nicht bewertet werden. Es kam jedoch zu keinerlei gegen Flüchtlinge gerichtete Aktionen durch die Veranstaltungsteilnehmer.
Nachdem der Vermieter der Veranstaltungsräume durch die Polizei informiert worden war, erklärte dieser, dass die Anmietung der Räume unter dem Vorwand einer Familienfeier erfolgte. Auf Grund der neuen Sachlage machte dieser von seinem Hausrecht Gebrauch und bat die Polizei um Unterstützung bei der Beendigung der Veranstaltung.
Zwischenzeitlich waren Polizeikräfte von den umliegenden Dienststellen zusammengezogen worden, um das Hausrecht gegenüber den etwa 60 Teilnehmern durchzusetzen.
Schließlich befolgten die Teilnehmer die polizeilichen Anordnungen hinsichtlich der Beendigung der Veranstaltung und traten nach eigenem Bekunden die Heimreise an.
Seitens des Polizeipräsidiums der Saarländischen Polizei erklärte der verantwortliche Einsatzleiter, Herr Leitender Kriminaldirektor Gerald Stock, „ die saarländische Polizei duldet keine rechten Konzerte im Saarland.“
Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Pressemitteilung der Landespolizei Saarbrücken.