Koalition zurrt Rahmenbedingungen zur Änderung des saarländischen Polizeigesetzes fest.
Von saarl. Landtag
Die Koalitionsfraktionen im Saarland haben sich auf eine Änderung des saarländischen Polizeigesetzes verständigt.
Polizeibeamtinnen und -beamte sollen künftig die Möglichkeit erhalten, mit Körperkameras (sog. Bodycams), die an der Einsatzuniform angebracht werden, das Einsatzgeschehen in Bild und Ton aufzuzeichnen, um sich gegen Gewalt und Beleidigungen sowie gegen Vorwürfe eigenen Fehlverhaltens besser schützen zu können.
Die beiden Fraktionsvorsitzenden Stefan Pauluhn (SPD) und Tobias Hans (CDU) erklären: „Mit dem Einsatz der sogenannten Bodycams setzen wir gemeinsam ein wichtiges Signal gegen Gewalt an Polizistinnen und Polizisten. Die Bodycams sind ein wichtiges Instrument, um Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz besser vor der zunehmenden Gewaltbereitschaft zu schützen. Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass die Bodycams präventiv und deeskalierend im Einsatzgeschehen wirken und Übergriffe auf Beamtinnen und Beamte beim Einsatz einer Bodycam zurückgegangen sind“.
Eine weitere wichtige Änderung im saarländischen Polizeigesetz dient der Einführung eines polizeilichen Ordnungsdienstes. Dieser Ordnungsdienst kann mit der Wahrnehmung bestimmter vollzugspolizeilicher Aufgaben, wie beispielsweise Objektschutz, Wachaufgaben oder Bereiche der Verkehrsüberwachung, betraut werden. Somit wird eine Entlastung der saarländischen Vollzugspolizei bewirkt, die gleichzeitig auch Freiräume für die Bewältigung anderer wichtiger polizeilicher Aufgaben schafft. Damit werden die Polizeibeamtinnen und -beamten von solchen Aufgaben entlastet, für deren Wahrnehmung nicht unbedingt voll ausgebildete Kommissarinnen und Kommissare notwendig sind.
Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU, Stefan Pauluhn und Tobias Hans, erklären abschließend: „Mit der verabredeten Änderung des saarländischen Polizeigesetzes schaffen wir mehr Sicherheit für Polizistinnen und Polizisten im Einsatz und entlasten schnell und spürbar die Polizei durch Schaffung eines polizeilichen Ordnungsdienstes.“
Zum Verfahren:
Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländisches Polizeigesetzes wird von den Koalitionsfraktionen am 16. März in den Landtag eingebracht und in erster Lesung beraten.
Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Mitteilung des saar. Landtag.