Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger oberstes Gebot
Von Saarl. Landtag
Der heutige Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau beschäftigte sich mit dem Antrag betreffend der Bergschadensvermutung auch für Schäden infolge des Grubenwasseranstiegs.
Dazu wurde die RAG AG im Ausschuss angehört. Der SPD-Landtagsabgeordnete Eugen Roth, zugleich vorsitzendes Ausschussmitglied und der Obmann der CDU-Landtagsfraktion Thomas Schmitt erklären dazu:
„Wir waren uns einig, dass für die Bürgerinnen und Bürger größtmögliche Sicherheit auf die wirksamste Art und Weise geboten sein muss. Das heißt zunächst, dass es unser oberstes Ziel ist, Gefahren für Mensch und Umwelt abzuwenden. Eine auch noch so gering erscheinende Gefährdung von Trinkwasser- und oberflächennahen Grundwasservorkommen schließt eine Genehmigung aus. Die Frage der Regulierung möglicher Bergschäden muss vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens rechtssicher geklärt sein.
In ihrer Stellungnahme ist uns die RAG AG ein Stück weit entgegen gekommen. Sie hat eine rechtlich belastbare Erklärung angekündigt, die eine Bergschadensvermutung beinhaltet. Die Vorschläge der RAG AG werden von uns zunächst einmal positiv zur Kenntnis genommen, reichen aber noch nicht aus. Wir wollen Rechtssicherheit in Form eines belastbaren Vertrages mit der Landesregierung für unsere Bürgerinnen und Bürger, auf den diese sich einklagbar berufen können. Die Menschen brauchen vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens Rechtssicherheit! Wenn die RAG AG ihre Zusage ernst meint, wovon wir ausgehen, dürfte dies kein Problem darstellen. In einem solchen Vertrag müssen auch Kriterien erarbeitet und aufgenommen werden, die mögliche Schäden außerhalb bisheriger Einwirkungslinien des Bergbaus berücksichtigen.
Weiterhin will die Koalition auch eine Novelle des Bergrechts zur Ausweitung der Bergschadensvermutung über eine Bundesratsinitiative ins Auge fassen. Dieser gesetzliche Weg ist ein langwieriger Verfahrensweg, der auch Verbündete in Bund und den übrigen Bundesländern braucht. Auch dieser Weg entbindet nicht von der Festlegung neuer Kriterien des Einwirkungsbereiches. Deshalb ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen RAG AG und Land womöglich der schnellere und effektivere Weg, Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.“
Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Pressemitteilung des Saarl. Landtag.