Umweltminister Jost will für die Fernsehübertragung von Fußballspielen die Lärmschutzverordnung lockern.
Von Sabine Schorr / Saarl. Ministerium
Wenn die Fußballeuropameisterschaft 2016 beginnt, laden Gaststätten und Biergärten wieder zum gemeinsamen Fußballerlebnis ein.
Während der Europameisterschaft im Juni und Juli soll nun eine Fußball-EM-Lärmschutz-Verordnung für Rechtssicherheit bei Freiluftveranstaltungen sorgen.
Dafür hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung grünes Licht gegeben. Der Entwurf für eine einheitliche landesrechtliche Regelung sieht vor, dass der Außenausschank sowie die Fernsehübertragungen der Gruppenspiele bis 23 Uhr und ab dem Achtelfinale generell bis 24 Uhr nachts gestattet sind.
So werden die Lärmschutzbestimmungen nicht nur für Public-Viewing-Sonderveranstaltungen, die der Bund regelt, sondern auch für die Übertragung der Fußballspiele auf Fernsehgeräten in der Außengastronomie gelockert.
„Es gibt nichts Schöneres, als Spiele der Fußball-EM als Gemeinschaftserlebnis zu feiern. Wir wollen nun für alle Gastronomiebetriebe die gleichen Voraussetzungen und auch Rechtssicherheit schaffen“, so der für die Verordnung zuständige Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost.
Mit der geplanten Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Fußballspiele der deutschen Nationalmannschaft, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, auf jeden Fall gemeinsam im Freien verfolgt werden können. Zugleich müsse man aber auch den Schutz der Nachbarschaft im Blick behalten und weitgehend lärmarme Nächte sicherstellen, so der Minister. Jost: „Die Erfahrungen der Vergangenheit bestätigen uns in der Auffassung, dass es hier in der Regel ein einvernehmliches Miteinander von Fußballfans und Anwohnern gibt.“
Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Pressemitteilung des Saarl. Ministerium.