Verwaltungsgericht bestätigt Betriebsuntersagung eines Seniorenservice in Niederlosheim
Von Christoph Schmit / Verwaltungsgericht Saarbrücken
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes hat mit Beschluss vom heutigen Tag (Az. 3 L …/16) den Eilantrag der Betreiberin eines Seniorenservice in Niederlosheim gegen eine Verfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 22. Februar 2016, mit der dieser die Fortführung ihres Betriebes untersagt worden ist, zurückgewiesen.
Die Betriebsuntersagung ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig.
Aufgrund der von der Heimaufsicht sowie des Gesundheitsamtes anlässlich wiederholter Überprüfungen getroffenen Feststellungen seien die von dem Landesheimgesetz vorgeschriebenen Betriebsanforderungen nicht erfüllt. Weder die Betreiberin selbst noch ihre mit der Pflege der Bewohner betrauten Mitarbeiter verfügten über eine entsprechende Fachkräfteausbildung. Alle von ihnen erbrachten Leistungen, auch die der Grund- und Behandlungspflege würden mithin durch Personen erfüllt, die nicht über die erforderliche persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen ausgeübte Funktion und Tätigkeit besäßen. Weitere schwerwiegende Defizite seien im Bereich des Schutzes der Bewohner vor Infektionen zu verzeichnen, die mit Gefahren für Leib und
Leben dieser einhergingen. Insbesondere fehlten Prüfmöglichkeiten der Trinkwasserqualität und bei Überprüfungen sei zudem festgestellt worden, dass ein Notausgang mit Möbeln verstellt gewesen sei. Angesichts der festgestellten Defizite und der damit verbundenen Risiken für die Bewohner sei die Betriebsuntersagung erforderlich. Weniger einschneidende Anordnungen kämen nicht in Frage.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu.
Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Saarbrücken.