Das dürfte sie interessieren – Blitzerauswertung nicht in Ordnung
Von ZBS Redaktion
Seit 25.04.2014 gibt es in Neunkirchen stationäre Blitzer, die von einer privaten Firma betrieben werden.
Die Stadt hat nach ihren eigenen Angaben durch die neuen Anlagen keine zusätzlichen Kosten. Abgewickelt werden die Anlagen über eine öffentlich-private Zusammenarbeit mit dem Gerätehersteller. Der Hersteller liefert die sechs Geräte, die normalerweise pro Stück rund 80.000 Euro kosten, nach Angaben der Stadt zum Nulltarif. Im Gegenzug erhält sie Fallpauschalen, pro geblitztem Auto fließen 5,50 Euro an das Unternehmen. Den Rest streicht die Stadt ein. Sie rechnet mit rund 100.000 Euro Zusatzeinnahmen pro Jahr. Der ADAC kritisierte das Vorgehen bereits 2014.
Jetzt hat ein Autofahrer gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt und Recht bekommen. Das Amtsgericht Neunkirchen hat jetzt in einem Urteil entschieden, das die Stadt ihrer hoheitlichen Aufgabe der Verkehrsüberwachung nicht ausreichend nachkommt. Das Problem bei der Messung, sei das Messverfahren bei den sechs Anlagen, das zu großen Teilen durch einen privaten Betreiber durchgeführt wird. Die Mitarbeit und Einfluss der Stadt seien nicht ausreichend.
Offensichtlich fehlt im Ordnungsamt an Zeit und Personal, um die gelieferten Bilder und Daten abschließend und intensiv zu überprüfen. Private Unterstützung sei nur in sehr engen Grenzen erlaubt.
Ob die Staatsanwaltschaft eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegen wird, um es vom Oberlandesgericht Saarbrücken überprüfen zu lassen bleibt abzuwarten.
Eine interessante Frage bei dem Urteil dürfte sein, ob die Entscheidung Auswirkungen auf alle bisherigen OWIG Verwarnungen hat. Das dürfte dann wohl teuer für die Stadt zum Leben werden.
red.zbs.mp.
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