Bundespolizei konnte die Person in Saarbrücken verhaften.
Von Bundespolizei Bexbach
Saarbrücken. Erst am 4. Mai 2016 erließ die Staatsanwaltschaft Saarbrücken einen Haftbefehl wegen schwerer räuberischer Erpressung gegen einen 33 jährigen Mann aus Saarbrücken.
Nur acht Tage danach, heute am 12.5.2016 konnte die Bundespolizei die Person in Saarbrücken, verhaften. Die Person wurde vom Landgericht Saarbrücken zu 3 Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und auf Grund einer Therapieverpflichtung auf freiem Fuß gesetzt. Dieser Auflage war er nicht nachgekommen. Jetzt hat er noch eine Restfreiheitsstrafe von 579 Tagen zu verbüßen.
Noch am gleichen Tag wurde er in die Justizvollzugsanstalt in Saarbrücken eingeliefert.
Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Pressemitteilung der Bundespolizei Bexbach.