Jesus habe ihm seine Taten befohlen.
Von PI Neunkirchen
Ottweiler. Polizei sorgt gemeinsam mit der Unterbringungsbehörde für die Einweisung eines psychisch Auffälligen.
Bereits am 03.05.2016 war es zu einem Polizeieinsatz in der Innenstadt von Ottweiler gekommen (wir haben darüber berichtet), weil ein 37-Jähriger mit seinem ehemaligen Vermieter in Streit geraten war.
Hierbei war es durch den besagten Vermieter auch zum Einsatz einer Schreckschusswaffe und einem sich daran anschließenden Handgemenge gekommen.
Zum nächsten Einsatz mit dem 37-Jährigen kam es dann zwei Tage später. Hier ging ein Anruf bei der Polizei ein, wonach ein psychisch auffälliger Mann mit einer Kettensäge im Bereich des Ottweiler Bahnhofes Fahrzeuge verfolge.
Tatsächlich konnte hier die Person angetroffen und kontrolliert werden. Nach ersten Ermittlungen hatte der Mann die besagte Kettensäge lediglich mitgeführt aber zu keiner Zeit in Betrieb genommen.
Bereits zu diesem Zeitpunkt äußerte der 37-Jährige gegenüber der Polizei, dass er sich zurzeit in einem psychischen Ausnahmezustand befand.
Zum dritten Mal in Folge beschäftigte die Person dann am 12.05.2016 die Neunkircher Polizei. An diesem Tag entfernte er aus einem Baugerüst in der Illinger Straße eine Eisenstange, mit der er kurze Zeit später die Eingangstür zu einem Wohnanwesen in der Illinger Straße ramponierte.
Letztmalig wurde der 37-Jährige dann am 10.05.2016 auffällig. Auch hier war er wieder im Bereich der Illinger Straße aktiv, wo er ein Baustellenschild mit einem längeren Vierkant-Stahlrohr an sich nahm und dieses in Richtung eines herannahenden Fahrzeuges warf.
Als der gewünschte Erfolg ausblieb, nahm er ein zweites Schild auf und wollte es ebenfalls in Richtung des Fahrzeuges schleudern. Hieran konnte er von dem zwischenzeitlich ausgestiegenen Fahrzeugführer gehindert werden, der den Randalierer anschließend zu Boden brachte. Hierbei soll der 37-Jährige angegeben haben, dass ihm Jesus seine Taten befohlen hätte. Da von der Person aufgrund der geschilderten Ereignisse eine zunehmende Fremdgefährdung ausging, war vom Amtsgericht Neunkirchen ein Unterbringungsbeschluss erlassen worden, der am Abend des 12.05.2016 von der Polizei Neunkirchen vollstreckt werden konnte.
Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Pressemitteilung der PI Neunkirchen.