Innenministerium sabotiert die Arbeit der Härtefallkommission
Von Peter Nobert / Saarl. Flüchtlingsrat e.V.
Flüchtlingsrat für pragmatisches Vorgehen „Wir fordern die Landesregierung auf, ihre rigorose Abschiebepolitik zu beenden.“, erklärte Peter Nobert für den Saarländischen Flüchtlingsrat.
„In der letzten Zeit kam es im Saarland erneut zu mehreren Abschiebungen, obwohl das Verfahren der Betroffenen bei der Härtefallkommission noch nicht abgeschlossen war.“ Weiterhin seien dem Flüchtlingsrat Fälle bekannt, in denen sich die Härtefallkommission positiv im Sinne der Betroffenen für ein Bleiberecht entschieden habe und der Innenminister dennoch ein Bleiberecht verweigert hat.
„Die aktuelle Abschiebepolitik der Landesregierung unterminiert die Arbeit der Härtefallkommission und stellt ihre Existenz infrage.“, so Peter Nobert weiter. „Für die Betroffenen sind Abschiebungen unmenschlich und traumatisierend. Sie reißen Menschen immer aus ihren Lebenszusammenhängen und zerstören Existenzen.“ Deswegen plädiere der Saarländische Flüchtlingsrat für einen pragmatischen Umgang mit Geduldeten: Wer hier sei, solle bleiben dürfen.
Zum Hintergrund: Aufgrund der aktuellen Asylrechtsverschärfungen, wie sie mit den „Asylpaketen I und II“ verbunden sind, setzt auch die saarländische Landesregierung vermehrt auf Abschiebungen. Der Saarländische Flüchtlingsrat dokumentiert hier Einzelfälle der letzten Zeit:
1.Familie Nehat und Kadire Grabovci mit einem Kind aus dem Kosovo: Ehemann arbeitet, Arbeitgeber ist auf seine Arbeitskraft angewiesen und möchte ihn unbedingt halten. Ehefrau ist psychisch krank. Eingabe Härtefallkommission im Juli 2015. Ohne Entscheidung der HFK Abschiebeversuch am 23.03.2016. Ehefrau brach psychisch zusammen und befindet sich seitdem in stationärer Krankenhausbehandlung.
2.Indischer Staatsangehöriger R.S. Bestens integriert in seiner Wohnsitzgemeinde. Er ist selbständig und hat sich mit einem Gaststättenbetrieb eine eigene Existenz aufgebaut. Eingabe Härtefallkommission Februar 2016, dennoch Nacht- und Nebel-Abschiebung ohne Entscheidung der HFK am 11.05.2016 nach Indien, damit verbunden Verlust seiner Existenz.
3.Abschiebung eines syrischen Staatsangehörigen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Spanien am 12.05.2016, obwohl Eingabe an die HFK noch nicht entschieden.
4.Kosovarischer junger Mann I.A., als Kind schon mit seiner Familie in Deutschland gewesen, spricht hervorragend deutsch, hat nach kurzer Zeit Arbeit gefunden, wegen seiner Homosexualität Probleme im Kosovo, Lebensunterhalt selbst bestritten, HFK hat positiv entschieden und den Innenminister um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gebeten. Innenminister hat abgelehnt. I.A. musste ausreisen, versucht nunmehr im Rahmen der „Balkan-Regelung“ mit Visum wieder einzureisen, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitsplatz so lange freihält.
Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Pressemitteilung der Saarl. Flüchtlingsrat e.V.