LOTTO im Internet – worauf sollte man achten?

LOTTO ist nicht gleich LOTTO. LOTTO im Internet - worauf sollte man achten?

Von VZ Saarbrücken

Die Verbraucherzentrale Saarland empfiehlt Tippern genau darauf zu achten, bei was und bei wem sie mitspielen.

Lottospielen im Internet erfreut sich großer Beliebtheit. Doch nicht überall wo LOTTO drauf steht, ist auch LOTTO drin. Neben den bekannten staatlichen Lotterien wie bspw. LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, KENO finden sich im Internet Angebote sogenannter Zweitlotterien. Auf den ersten Blick scheint es, dass man einen Tipp auf die altbekannte, staatliche Lotterie abgibt. Bestärkt wird dieser Eindruck durch die optische Aufmachung entsprechend dem Original und die Verwendung von Prüf- und Bewertungssiegeln. In Wirklichkeit gibt der Spielteilnehmer allerdings nur eine Wette auf das Ergebnis der staatlichen Lottoziehung ab, nimmt also an der staatlichen Lotterie selbst gar nicht teil. Derartige Zweitlotterien werden von Firmen mit Sitz im Ausland angeboten, die keine deutsche Erlaubnis haben. Folglich kann der Verbraucher die Auszahlung des Gewinns auch nicht von den deutschen Lottogesellschaften verlangen und die Gewinnauszahlung ist nicht durch den Deutschen Lotto- und Totoblock gesichert. Sollte zudem eine Gewinnauszahlung verweigert werden, ist ein Anspruch gerichtlich kaum durchsetzbar und mit hohen Kosten verbunden.

Wer bei einem Lotterieanbieter ohne Lizenz in Deutschland spielt, geht einem illegalen Glücksspiel nach. Der Verbraucher steht auf der sicheren Seite, wenn er bei einem Anbieter mitspielt, der über eine deutsche Erlaubnis verfügt. Das sind die Landeslotteriegesellschaften des Deutschen Lotto-und Toto Blocks sowie die gewerblichen Spielevermittler, die in der White List der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zu finden sind. Der Verbraucher hat in diesem Fall einen Anspruch auf die Auszahlung seines Gewinns gegen deutsche Lottogesellschaften.

Verbraucher, die sicher gehen wollen, sollten deshalb – bevor sie sich auf einer Internetseite anmelden -nicht blindlings Prüf- und Bewertungssiegeln vertrauen, sondern
1. im Impressum und in den AGBs nachschauen, mit welcher Firma sie es zu tun haben,
2. anhand der aktuellen White List der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, die über die Internetseite der Verbraucherzentrale Saarland (www.vz-saar.de/whitelist) einsehbar ist, überprüfen, ob er Tipp bei einem lizensierten Anbieter abgegeben wird
3. die AGBs gründlich lesen, auf die Datenschutzbestimmungen achten und so wenig Daten wie möglich von sich preisgeben.

Dies ist eine redaktionell unbearbeidete Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarbrücken.