Entschließungsantrag eingebracht weiter Anträge zugestimmt.
Von Staatskanzlei des Saarlandes
1. NPD-Finanzierung: Bundesrat stimmt Antrag des Saarlandes zu
Nach dem gescheiterten NPD-Verbotsantrag hat das Saarland in der Sitzung des Bundesrats am Freitag einen Entschließungsantrag eingebracht, um Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen auszuschließen. Der Bundesrat hat diesem Antrag zugestimmt.
Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer rief in der Plenardebatte dazu auf, sich mit aller Macht gegen diejenigen zu stellen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland bedrohen. „Deshalb darf eine Kürzung oder Streichung der staatlichen Zuweisungen nicht erst dann erfolgen, wenn eine verfassungsfeindliche Partei verboten ist. Wir müssen die Regeln so ändern, dass solche Angriffe auf unseren demokratischen Grundkonsens und unsere Verfassung dazu führen, dass die staatliche Parteienfinanzierung eingeschränkt wird oder ganz wegfällt. Es kann nicht sein, dass der Staat Parteien finanzieren muss, die ihn offensiv bekämpfen“, sagt die Ministerpräsidentin.
2. Öffentlicher Personennahverkehr
Saarland für Absicherung von Sozial- und Qualitätsstandards
Das Saarland hat am Freitag im Bundesrat einer Gesetzesinitiative zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zugestimmt, mit der die Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr abgesichert werden.
In einer Protokollerklärung wies die saarländische Landesregierung darauf hin, dass die Sozialstandards für das eingesetzte Personal im öffentlichen Personennahverkehr auch im Falle einer Übernahme durch private Wettbewerber eingehalten werden sollen. Dennoch bleibt der faire Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Anbietern die Grundlage eines wirtschaftlichen, effizienten und kostenoptimiert gestalteten öffentlichen Personennahverkehrs. In diesem Zusammenhang muss deshalb gewährleistet werden, dass die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Vorschriften zu den Qualitäts- und Sozialstandards nicht dazu führen, dass dieser Wettbewerb eingeschränkt oder unterbunden wird.
3. Arbeitnehmerrechte stärken: Mitbestimmung zukunftsfest gestalten
Das Saarland hat am Freitag im Bundesrat einer Entschließung zugestimmt, die die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als wesentliches Gestaltungsmerkmal der sozialen Marktwirtschaft stärken möchte. Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer stellt dabei klar, dass sich vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung auch Arbeitsverhältnisse ändern.
Dies betrifft beispielsweise Beschäftigte, die keinen regulären Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen haben und regelmäßig als Selbständige gelten. Auch diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt es stärker in die betriebliche Mitgestaltung einzubeziehen, sagt Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer. Wie dies am besten umgesetzt werden soll, muss sorgfältig mit allen Beteiligten besprochen werden. Insofern sind jetzt Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter aufgerufen, hierfür gemeinsame Vorschläge zu entwickeln.