Fehlenden realistischen Chancen auf einen Einzug in den Landtag.
Von Verwaltungsgericht des Saarlandes
Mit Beschluss vom heutigen Tag (Az.: 3 L 261/17) hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes den Eilantrag der NPD zurückgewiesen, mit dem deren Landesverband die Teilnahme an der sogenannten „Elefantenrunde“ des SR vor der Landtagswahl am 26.03.2017 begehrt hat.
Zu der Elefantenrunde hat der SR neben den Spitzenkandidaten von CDU, SPD, Die Linke und Grünen auch die Spitzenkandidaten der nicht im Landtag vertretenen Parteien AfD und FDP eingeladen. Eine Einladung des Spitzenkandidaten der NPD unterblieb wegen der von dem SR als vergleichsweise gering eingestuften Bedeutung der NPD und deren fehlenden realistischen Chancen auf einen Einzug in den Landtag. Diese Einschätzung hat das Verwaltungsgericht bestätigt und einen Anspruch der NPD auf Teilnahme an der „Elefantenrunde“ der Spitzenkandidaten ebenso verneint wie eine Verpflichtung des SR zur Durchführung und Ausstrahlung eines Live-Interviews mit dem Spitzenkandidaten der NPD. Das vom SR erarbeitete journalistische Konzept, das der „Elefantenrunde“ zugrunde liege, sei rechtlich nicht zu beanstanden; insbesondere verstoße es nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der politischen Parteien aus Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 21 GG und § 5 Parteiengesetz. Die vom SR vorgenommene Bewertung der Bedeutung der NPD entspreche dabei der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts im jüngst ergangenen Urteil in dem Verbotsverfahren gegen die NPD. Eine Verpflichtung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu einer stärkeren Berücksichtigung der NPD, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden sei, bestehe nicht.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu.