Keine Teilnahme der NPD an der „Elefantenrunde“ des SR.
Von Oberverwaltungsgericht Saarland
Mit Beschluss vom heutigen Tag (Az. …../17) hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.2.2017 – ……/17 -, mit der der Eilantrag des NPD-Landesverbandes Saarland auf Teilnahme an der sog. „Elefantenrunde“ des SR vor der am 26.3.2017 stattfindenden Landtagswahl zurückgewiesen wurde, bestätigt und die NPD-Beschwerde zurückgewiesen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.