Ministerpräsidentin beruft sich auf Paragraf 47 des Aufenthaltsgesetzes.
Von Staatskanzlei Saarbrücken
Nach den jüngsten Diskussionen um Wahlkampfauftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland wird das Saarland alle Möglichkeiten ergreifen, solche Auftritte auf saarländischem Boden zu verbieten.
Das kündigt Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer an. Sie beruft sich dabei auf Paragraf 47 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach hat jedes Bundesland die Möglichkeit, die politische Betätigung von Ausländern zu untersagen, wenn das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern gefährdet ist. Kramp-Karrenbauer: „Innertürkische Konflikte haben in Deutschland nichts zu suchen. Wahlkampfauftritte, die den inneren Frieden in unserem Land gefährden, gehören verboten.“
In der jetzigen Situation sei jede Ebene gefordert, den inneren Frieden im Land zu wahren – Bund, Länder wie Kommunen. Das Saarland werde dabei nicht abwarten, bis der Bund die Fragen grundlegend regelt oder gar eine EU-weite einheitliche Vorgehensweise gefunden ist. Das Saarland wird Paragraf 47 des Aufenthaltsgesetzes konsequent anwenden. „Wir im Saarland stören uns nicht an Personen, sondern an Inhalten. Unsere liberale Demokratie ist kein Hort, um für undemokratische Ziele zu werben“, sagt die Ministerpräsidentin.
Das Aufenthaltsgesetz regelt auch, dass zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein politisch motivierter Auftritt ausländischer Regierungsvertreter eingeschränkt werden kann. „Die durch Nazivergleiche und Beschimpfungen hervorgerufene Stimmung darf nicht eskalieren“, sagt Kramp-Karrenbauer. „Bei jeder künftigen Veranstaltung drohen die bekannten, provokativen Aussagen. Ein solches strafrechtlich relevantes Verhalten können und wollen wir nicht dulden.“
Zudem verstoßen Wahlkampfauftritte im Ausland selbst gegen türkisches Wahlrecht. Wird dies dadurch zu umgehen versucht, dass derartige Auftritte als „Kulturveranstaltungen“ bezeichnet werden, zeige dies ein fragwürdiges Verhältnis zur eigenen Rechtsordnung. Das, was die Türkei praktiziert, sei kein Wahlkampf, da es nur einen Kämpfer, aber keinen Gegner gibt. Die Meinungsfreiheit sei merklich eingeschränkt. Das Saarland wolle keine Plattform dafür bieten, dass auf diese Weise einseitig der politische Willensbildungsprozess gesteuert wird.
Die Ministerpräsidentin sagt: „Bei der Frage der Bewerbung des türkischen Referendums geht es um die Beachtung grundsätzlicher Werte unseres friedlichen, demokratischen Zusammenlebens. Die Entscheidung über Wahlkampfauftritte wollen wir nicht den Kommunen aufbürden. Deshalb müssen wir ein klares und einheitliches Signal senden – auch für die gesamte EU. Dieses Signal sollte auch von den Bundesländern ausgehen.“