Bisherige Beförderungswartezeit für die Polizeikommissarinnen und -kommissare zu lange.
Von Ministerium Inneres Sport
Als Ergänzung zu den bisherigen Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheitsarchitektur im Saarland und aufgrund der aktuellen Anforderungen an die Polizei wird die wertvolle Arbeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten durch die saarländische Landesregierung im besonderen Maße anerkannt.
Hierzu sind neben einem Mehr an Beförderungen schon im aktuellen Jahr 2017 ein Einstieg in ein Konzept für schnellere Beförderungen für junge Beamtinnen und Beamte wichtige Bausteine.
“Die bisherige Beförderungswartezeit für die Polizeikommissarinnen und -kommissare ist zu lange. Wenn man die Leistungskriterien für eine Beförderung erfüllt, dauert es für die Kommissarinnen und Kommissare nach Studium und Ernennung zurzeit über 8 Jahre, um zur Oberkommissarin bzw. zum Oberkommissar befördert zu werden. Wir wollen zu einer Systematik finden, die zu einer Beförderungsmöglichkeit führt“, sagt Minister Bouillon.
Und der Minister hat auch die Beamtinnen und Beamten im Blick, die in den vergangenen Jahren mit dem Umstieg auf die sog. zweigeteilte Laufbahn ohne Prüfung in den gehoben Dienst übergeleitet wurden. Diese warten zurzeit etwa 9 Jahren bis zur Beförderung zur Oberkommissarin bzw. zum Oberkommissar.
Die Details der Konzeption werden derzeit mit den Interessensvertretungen und den Gewerkschaften erarbeitet. Auswirkungen auf das Beurteilungswesen und ergänzende Ansätze zum Beispiel bei der sog. Dienstpostenbewertung werden in einer hierfür eingereichten Arbeitsgruppe des Ministeriums beraten. Dieser gehören neben Ministeriumsvertretern und Verantwortlichen des Landespolizeipräsidiums auch Vertreter des Polizeihauptpersonalrats, die Frauenbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und auch die Vorsitzenden der drei Polizeigewerkschaften an.
Wichtig sind angesichts der aktuellen Anforderungen an die Polizei aber schon jetzt erste Schritte hin zu schnelleren und besseren Beförderungsmöglichkeiten. So sollen alle Polizeikommissarinnen und -kommissare, die über Jahre – über zwei Beurteilungsperioden hinweg – überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, noch in diesem Jahr befördert werden.
So werden schon zum 1. April 2017 gegenüber den entsprechenden Beförderungsterminen der Vorjahre 100.000 Euro mehr dafür investiert, leistungsstarke Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte möglichst schnell zu befördern. Insgesamt werden zusammen rund 90 Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A9 und A10 befördert. Im Ergebnis sollen somit 20% bzw. 35 Polizistinnen und Polizisten mehr befördert werden als in den Vorjahren.
Ab 2018 sollen dann durch beabsichtigte Stellenhebungen noch bessere Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden.